Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Wird von dieser Summe das Defizit bei den Fonds-Beständen abgezogen, so 
liquidirt sich die Vermögens-Zunahme. 
III. Neuester Personal-Bestand der Anstalt. 
a) Beitragende Mitglidderr 10041. 
b) Im Genuß stehende Wittwen.. 371. 
c) Im Genuß stehende Waisen . .. . 34. 
Durch Verfügung vom 1. December 1851 ist die Jahres - Pensi on einer Wittwe 
von 66 auf 70 fl. erhöht worden. 
Stuttgart den 4. Oktober 1835. 
Mohl. 
8) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung in Vetreff der Weinlese. 
In Absicht auf die dießjährige Weinlese werden den K. Cameralämtern, welche 
Weingefülle zu verwalten haben, unter Hinweisung auf die bestehenden Berordnungen, 
folgende Vorschriften ertheilt: 
1) Jede Beamtung hat die ihr zugewiesenen Besoldungen, Pensionen, Gülten und 
andere Schuldigkeiten von dem Natural-Gefäll-Ertrage, so weir derselbe zurei- 
chen wird, unter den Keltern vorschriftmäßig abzugeben. 
2) Der Ueberschuß, der sich bei verschiedenen Beamtungen (Brackenheim, Weins- 
berg, Güglingen, Backnang, Neuenstadt, Mergentheim 2c.), nach Bestreitung 
der Ausgaben ergeben wird, ist unter den Keltern bestmöglich zu verwerthen. 
5) Ueber diejenigen Besoldungen und Pensionen, welche nicht in Natur berichtigt 
werden konnten, sind sogleich nach dem Herbste Verzeichnisse an die betreffende 
Finanzkammer einzusenden, welche hierauf eine Uebersicht sämtlicher Rückstände 
ihres Kreises, nach den Besoldungs-Elassen abgetheilt, dem Finanz-Ministerium 
unverweilt varzulegen hat.
	        
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