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!! Verfügungen der Departemente.
Des Departements des Innern.
Des Studienrathe.
Bekanntmachung der theils in das evangelische Seminar zu Tübingen aufgenommenen, theils zum
akademischen Studium der evangelischen Theolegie ausserhalb des Seminars ermächtigten Jünglinge.
In Folge der am Anfang dieses Monats vorgenommenen Conkurs-Prüfung sind:
I. folgende Jünglinge in das evangelische Seminar zu Tübingen ausgenommen worden:
1) Bauer, Sohn des Oberamts-Wundarztes in Künzelsau;
2) Betulius, Sohn des Apothekers in Stuttgart;
5) Voger, Sohn des verstorbenen Regierungsraths in Reutlingen;
4) Deckinger, Sohn des Buchbinders in Stuttgart;
5) Distelbarth, Sohn des versiorbenen Castellans in Monrepos;
6) Dörtenbach, Sohn des Kaufmanns in Stuttgart;
7) Esenwein, Sohn des Präzeptors in Eßlingen;
8) Fehleisen, Sohn des Pfarrers in Scharenstetten;
9) Hermann, Sohn des vormaligen Pfarrers zu Zell unter Aichelberg;
10) Hochstetter, Sohn des Pfarrers in Holzgerlingen;
11) Horrer, Sohn des verstorbenen Schullehrers in Cannstadt;
12) Köstlin, Sohn des Stifts-Oberhelsers in Stuttgart;
15) Krais, Sohn des Amtsnotars in Beilstein;
17) Kuhn, Cohn des Oberjustizraths und Oberamtsrichters in Sulz;
15) Leopold, Sohn des Schullehrers in Stuttgart;
16) Mittler, Sohn des Pfarrers in Plochingen;
17) Reichardt, Sohn des verstorbenen Tuchmachermeisters in Waiblingen;
18) Reuther, Sohn des Schneidermeisters in Stuttgart;
19) Roser, Sohn des Gehei Legationsraths in Stuttgart;
20) Ruoff, Sohn des Schönfärbers in Reutlingen;
21) Rümelin, Sohn des Kaufmanns in Heilbronn;
22) Schelling, Sohn des Geheimenhofraths 2c. in München;
25) Scheib, Sohn des verstorbenen Büchsenmachers in Ludwigsburg;
24) Schnißer, Sohn des Schulmeisters in Böringen;
25) Thrän, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Gelbingen;
26) Weiß, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Donnstetten;