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Tage der Uebertragung der erledigten Posthaltersstelle zu Bopfingen, Oberamts Re-
recheim, an den Stadtschultheißenamts-Gehülfen und dermaligen Postamts-Verweser
Enßlin daselbst, die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen, und
vermöge böchster Entschließung vom 31. v. M den Justiz-Referendär erster
Classe, Carl Heinrich Stälin, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen ge-
rubi. Derselbe hat Calw zu seinem Wohnsite gewählt.
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung
vom 6. d. M. die erledigte evangelische Pfarrei Lustnau, Dekanats Tübingen, dem
dekan Ehrhart in Münsingen, unter Vorbehalt seines jehigen Titels und Rangs,
die erledigte Helfersstelle in Neuenstadt, dem Repetenten und ersten Vikar an
den hiesigen Kirchen, Hartmann,
die erledigte Helfersstelle in Bönnigheim, Dekanats Besigheim, dem Sgtadtpfarr-
Gehnlfen in Eßlingen, Hahn,
die erledigte katholische Pfarrei Tomerdingen, Dekanats Ulm, dem Pfarrer Bur-
kard, in Frohnhofen, Dekanats Ravensburg,
die erledigte katholische Pfarrei Aufhausen, Dekanats Neresheim, dem Pfarrver-
weser Seifer zu Bartenstein, Dekanats Mergentheim,
die erledigte Lehrstelle an der sechsten Abtheilung des mittlern Gymnasiums zu
Stuttgart, dem seitherigen Lehrer an der fünften Elasse, Professor Schall, und
die hiedurch in Erledigung gekommene Lehrstelle an der fünften Elasse, dem Ober-
präzeptor Keim, seitherigen Lehrer an der vierten Abtheilung, gnädigst übertragen.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der Justiz und des Innern.
Der Ministerien der Justiz und des Innern.
Bekanntmachung, betreffend eine provisorische Verfügung hinsichtlich einer veränderten Einrichtung der
ersten Dienstprüfung der Rechts-Candidaten.
Da Seine Königliche Majestät vermöge hbchster Entschließungen vom
22. Januar 1851 und 20. Januar 1833 eine durch die seitherige Erfahrung begründete