Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro. 47. 
Regierungs-Blatt 
  
  
  
  
  
  
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Samstag, den 16. November 1833. 
Inhalt. 
Koͤnigl. Dekrete. Gesetz, betreffend die Verlängerung des Zeitraums der provisorischen Steuer-Erhebung. — 
Gesetz, betreffend die Uebernahme weiterer Schulden auf die Staats-Schulden-Jahlungskasse in Folge fruͤ- 
herer Länder-Erwerbungen. — Dienst-Nachricht. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, bekreffend die Zuläßigkeit des Weinkaufs bei 
Veräußerung ven Liegenschaften aus vormundschaftlichen Verwaltungen. — Vertheilung der akademischen 
Preise. 
Dienst.= Erlediqungen. 
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetßz, « 
betreffend die Verlaͤngerung des Zeitraumes der provisorischen Steuererhebung. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg. 
Nachdem die Zeit von vier Monaten, in welcher nach §. 114 der Verfassungs-= 
Urkunde die Steuern der vorigen Finanz-Periode auf Rechnung der neuen Verwilli- 
gung eingezogen worden sind, abgelaufen, die Verabschiedung des neuen Haupt-Finanz- 
Etats aber noch nicht zu Stande gekommen ist; so verordnen und verfügen Wir, nach
	        
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