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b) Privilegium gegen den Nachdruck der Schrist: „Tuili Frutti, von dem Verfasser der Briefe eines
Verstorbenen.“
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 15.
d. M. der Hallberger'schen Buchhandlung in Stuttgart ein Privilegium gegen den
Nachdruck der in ihrem Verlage erscheinenden Schrift: „Tului Frui, von dem Ver-
fasser der Briefe eines Verstorbenen,“ auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen
gnädigst geruht: was hiemit unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Fe-
bruar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung be-
kannt gemacht wird.
Stuttgart den 14. November 1855.
Schlayper.
P) Verleihung der silbernen Civil-Verdienst-Medaille.
Seine Königliche Majestär haben durch höchste Entschliefung vom 5. Juni
d. J. dem David Zinstag, von Ravensburg und dem Andrcas Schandeme aus
Rhein in Bayern, welche bei dem mit der Krone Bayern gemeinschaftlich vollzogenen
Bau der Wilhelm-Ludwigsbrücke bei Ulm als Bauführer aufgestellt waren, in Aner-
kennung ihrer während dieses Bauwesens bewiesenen vorzüglichen Brauchbarkeit und
Thätigkeit, die silberne Civil-Verdienst-Medaille zu verleihen, auch durch höchste Ent-
schließung vom 23. v. M. dem ersten die Erlaubniß zu ertheilen gnädigst geruht, die
von des Königs von Bapern Majestät ihm aus gleichem Anlasse verliehene silberne
Eivil-Verdienst-Medaille annehmen und tragen zu dürfen; was hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 19. Rovember 1835. Schlaper.
2. Der Regierung des Jaxt-Kreises.
Milde Stiistungen des verstorbenen Kaufmanns und Salzfaktors Debler zu Gmünd.
Der kürzlich gestorbene Kaufmann und Salzfaktor, Johann Ferdinand Debler
zu Gmuͤnd, hat in seinem unter dem 24. Juli d. J. errichteten letzten Willen der