Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro. 49. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
J——————...—————.. 
Montag, den 2. December 1833. 
—— 
  
  
——..—.— 
Inhalt. 
Köntal. Dekrete. Gesto, betreffend die Auswanderung vor ersüllter Militärpflicht. — Dienn-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. „Belanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regie- 
rungs-Blatt auf das Jahr 1831 betreffend. — Die Verleibung eines Privilegium# gegen den Nachdruck 
des „forstlichen Conversations-Lericons von Hartig"“ betreffend. — Ergebniß der Kirchendienst. Prüfung. 
— Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staatsschulden-Zahlungskasse vom Etatsjahr 1832 bis 1855. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
« A)Gesesz- 
betreffend die Auswanderung vor erfüllter Militärpflicht. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um die Beschränkungen, denen die verfassungsmäßige Auswanderungs-Freiheit 
nach Maaßgabe des §. 8 des Gesehes vom 15. August 1317 unterliegt, so weit als 
thunlich auszuheben, und um ein gleichförmiges Verfahren in Beziehung auf die Aus- 
wanderung der Militärpflichtigen zu bewirken, verordnen und verfügen Wir, nach 
Anhörung Unseres Geheimenraths und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, 
wie folgt:
	        
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