Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

28. 
3) Ueberschuß, 
welcher in die Casse des geistlichen Unterstuͤtzungs-Fonds bezahlt wird, 
von Georgii 
  
  
1833 I 2 · " " " " " " 2,20#fl. 15kr. 
1832 594190 ffl. okr. 
1837 a# 2,/0 7 fl. 
» Summe.8,0.32si.23kr. 
Stuttgart den 8. Januar 1833. Mohl. 
5. Des Studienraths. 
Termin für die Prüfung der Universitäts-Candidaten. 
Die nächste Prüfung der Universitäts-Candidaten wird 
den 25. und 26. Februar d. J. 
vorgenommen werden. 
Die Gesuche um Zulassung zu derselben müssen von den durch die Verordnung 
vom Jahr 1320 (Reg.Bl. S. 19) vorgeschriebenen Angaben und Zeugnissen begleiter 
und vor dem 8. Februar bei dem K. Studienrath eingelaufen seyn; zu der Prüfung 
sind, wie bisher, Livius, Kenophons Memorabilien, Platos Phädon und Ereton mit- 
zubringen. 
Stuttgart den 141. Januar 1833. Flatt. 
Dienst= Erledigung. 
Durch die VBeförderung des Asststenten Geper ist die Stelle eines normal- 
mäßigen Kanzlei-Assistenten bei der Finanzkammer für den Jart-Kreis, womit ein 
Gehalt von 600 fl. verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um die- 
selbe haben sich bei dem Direktorium der Finanzkammer innerhalb vier Wocheu vor- 
schriftmäßig zu melden.
	        
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