Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorsteheude Prüfung der Justiz-Referendäre betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1825 (Reg.Bl. S. 518), 
werden diejenigen Referendére zweiter Classe, welche zu Erstehung der zweiten Dienst- 
Prüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, hiermit aufge- 
sordert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe 
ihres Aufenthalts-Orts bis zum 15. Januar 1837 bei dem K. Justiz-Ministerium um 
so gewisser einzureichen, als im Fall der Nichteinhaltung dieses Termins der Nach- 
theil des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die Säumi- 
gen unfehlbar eintreten würde. 
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann. von der Justiz- 
Prüfungs-Commission in Stuttgart die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen erfor- 
derlichen Akten ohne Verzug zugesiellt werden. 
Stuttgart den 2. December 1855. Schwab. 
:8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegium gegen den Nachdruck zweier Schulbücher des Lehrers Michael Deaga zu Heidelberg. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
gestrigen Tage dem Buchhändler Oßwald in Heidelberg ein Privilegium gegen den 
Nachdruck der in seinem Verlage erscheinenden zweiten Auflage der Schrift: „Faßli= 
cher Unterricht in der Natur-, Himmels= und Erd-Kunde, von Michael Desaga.,“ 
so wie der ebenfalls bei ihm herauskommenden fünften Auflage der „kleinen Natur- 
lebre für die Elementarklassen der Stadt= und Landschulen, von demselben Schriftsteller.“ 
auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst zu ertheilen geruht; was hiemit unter Hin-
	        
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