Volltext : Wittelsbachische Regesten.

42

Ludwig  Il  der  Strenge.  1284.

 

  

ian.  31

märz  19

ı  iul,  25

aug.  1.

nov.  6

dec.  12
4285

jan.  26

feb.  19

apr.  2
—  2
mai  15
iun.  4

on

—  20

—  28

aug.  27

oct.

1284

Ratispone

ap.  Monacum

Newburg

Germersh.
Gruningen

Pucloch
Egre

Nurenberg

 

Lengenvelt
Monaci
Sigenburg

Monaci

Ratisbone

Monaci

 

besiegelt  mit  seinem  bruder  Heinrich  die  verfügung  des  bischofs  Ileinrich  von  Regensburg  und
des  burggrafen  Friedrich  von  Nürnberg,  als  zwischen  ihnen  bestellten  schiedsrichtern,  dass
das  privileg  anfangend:  Conditor  humani  generis,  welches  erst  auf  weihnachten  ausgieng,
dann  (am  30  nov.  1283)  bis  lichtmess  verlängert  worden  war,  noch  bis  nächsten  martini  gelten
solle,  nebst  noch  einigen  weiteren  bestimmungen.  Ried  Cod.  Rat.  1,593.  —  Demungeachtet

heisst  es:  Illustres  viri  duces  Bawarie  domini  L.  et  H.  multum  discordant.
ad  1284.
überlässt  seine  taberna  zu  Illmünster  mit  dem  hof  Chastenhof  der  dortigen  kirche  im  tausch  gegen
-  einen  hof  in  Reichartshoven.  Testis:  Eberhardus  de  Curia  magister  curie  ducisse.  Per
‚manum  magistri  Chunradi,  notarii  ducis,  canonici  sti  Andree  Frising.  Reg.  Boic.  4,244.  -
eignet  den  nonnen  zu  Schönfeld  das  von  ihm  zu  lehen  rührende  gut  zu  Reichersheim  welches
Ililbrand  von  Gumpenberg  denselben  geschenkt  hat.  Mon.  Boic.  16,287.

Chron.  Salisb.

Zeuge  Rudolfs  für  Worms  mit  seinem  sohne  Rudolf.  \

Anwesend  zugleich  mit  könig  Rudolf  bei  der  hier  (in  Gröningen  nördlich  von  Stuttgart)  durch
graf  Albert  von  Hohenberg  seinem  sohne  ausgerichteten  hochzeit.  Ann.  Sindelf.

An  diesem  tage  sprach  der  bischofIcrmann  von  Augsburg  den  herzog  und  seinen  vicedom  Ulrich
von  Rörenmos  von  der  excommunication  los,  die  sie  sich  durch  anmassung  des’  patronats  in
Eichenhausen  zugezogen  hatten.  Reg.  Boic.  4,260.

und  ITeinrich  genehmigen  die  verlängerung  der  sühne  von  1284  (ian.  31)  bis  nächsten  St.  Gcorg.
Reg.  Boic.  4,260.  —  Noch  ungeilruckt!

Anwesenheit  mit  einem  sohn  und  seinem  bruder  zugleich  mit  vielen  andern  bei  der  einweihung
der  Minoritenkirche  durch  bischof  Heinrich  von  Regensburg.  Reg.  Rud.  Addit.  s.  397.

giebt  seinen  willebrief  zur  schenkung  der  patronate  von  "Augst  und  Zeyningen  seitens  des  königs
Rudolf  (beurkundet  sub  dato  Lucern  1285  oct.  18)  an  die  kirche  zu  Basel.  Gerbert  Crypta  116.

Zeuge  Rudolfs  für  NiederSchönfeld  und  für  den  burggrafen  von  Nürnberg.

giebt’  dem  Chunrad  probst  von  Speinshart  die  kirche  in  Bairisch  Eschenbach.  Reg.  Boic.  4,274.

übergiebt  dem  kloster  Ebersberg  die  Diemud  gattin  des  Diemar  von  Ebersberg.  Reg.  Boic.  4,278.

(in  dem  baumgarten)  verkündigt  gemeinschaftlich  mit  seinem  bruder  Heinrich  eine  verordnung
wegen  handhabung  des  friedens  bei  ihren  und  ihrer  amtleute  zusammenkünften  ;  namentlich
soll  dann  niemand  führen  armbrust,  speer,  panzer,  pickelhauben,  verborgen  (d.  h.  doch  wohl
zum  bergen  eingerichtet,  also  etwa  gesteppt)  handschu,  verborgen  hut,  noch  eisengewand;
wer  aber  schwört  oder  messer  zückt  oder  pfeile  aufschlägt,  dem  soll  man  die  hand  abschlagen;
  ist  aber  dass  einer  wundet  oder  todtschlag  thut,  der  verliert  das  haupt.  (Scheidt)  Bibl,
hist.  Gott.  214.  Fischer  Erbfolggesch.  des  Ilerz.  Baiern  273.  —  Nach  einer  archivalnotiz  war
dies  die  älteste  deutsche  urkunde  im  alten  herzoglich  bairischen  archiv.  Eine  ältere  herzog
Ludwigs  aus  dem  bischöflich  regensb.  archiv  kam  oben  beim  1  oct.  1269  vor.  Noch  früher
hat  in  Regensburg  bischof  Leo  deutsch  geurkundet,  nämlich  am  26  mai  1267.  Vergl.  Ried
Col.  Rat.

(in  pomerio)  Verlängerung  des  abkommens  zwischen  den  ‚beiden  herzogen,  dessen  anfang  ist:
Conditor  humani  generis,  von  nun  bis  lichtmess  und  von  da’an  während  dreier  jahre,  Vermittelt
  und  beurkundet  durch  bischof  Heinrich  von  Regensburg,  und  mitbesiegelt  von  den
herzogen.  Ried  Cod.  Rat.  1,675  aber  irrig  zu  1295.  Vergl.  Reg.  Boic.  4,278.  —  Bischof  Heinrich
  gab  ausser  dieser  und  der  gleich  hiernach  folgenden  entscheidung  noch  sieben  andere
zwischen  den  herzogen,  die  sämmtlich  im  Diplomatorium  Baioaricum  bei  Ocfele  2,110—123
gedruckt  sind,  und  demnächst  an  ihrer  stelle  erwähnt  werden.

An  diesem  tage  bestimmte  zu  Freising  bischof  Heinrich  von  Regensburg  ort  und  ordnung  der  in
den  einzelnen  ämtern  zur  entscheidung  der  streitigkeiten  zwischen  den  beiden  herzogen  zu
haltenden  gerichtstage.  Reg.  Boic.  4,282.  —  Noch  ungedrackt!

belehnt  den  Ulrich  von  Wellenberch  mit  dem  dorfgericht  zu  Vorchaim,  doch  mit  vorbehalt  des
grafengerichtes.  Reg.  Boic.  4,284.  °

und  lleinrich  dessen  bruder  versprechen  sich  gegenseitigen  beistand  gegen  die  eingriffe  welche

sich  die  bürger  von  Regensburg  in  ihre  rechte  erlauben  möchten,  auch  wenn  sic  sonst  unter

sich  uneinig  sein  sollten,  was  von  nun  an  bis  martini  und  dann  fünf  iahre  lang  gelten  soll.

(Fischer)  Erbfolggesch.  des  Herz.  Baiern  274.  '

beurkundet  dass  Wichnand  von  Eiringspurch  einen  hof  zu  Meringen  dem  St.  Clarenkloster  in

München  verkauft  habe.  Mon.  Boic.  18,3.