Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

439 
  
  
  
  
Nro. 54. 
Regierungs-Blatt 
. fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
—— den S 1833. W 
Inhalt. *7“ 
Königl. Dekrete. Provisorische Jollordnung. (Mit Beilagen.) 
Unmittelbare Königliche Dekreie. 
Provisorische Zoll-Ordnung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. 
In Folge der von Uns in Gemeinschaft mit der Frone Bapern abgeschlossenen 
Zoll-Vereinigungs-Verträge mit den Kronen Preußen und Sachsen, dem Kurfür- 
stenthum Hessen, dem Großherzogthum Hessen und den in einen Zoll-Verband getrete- 
nen Thüringen'schen Staaten, verordnen und verfügen Wir, nach Anhèörung Unseres 
Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, daß, bis zu 
Herstellung eines definitiven Zoll-Gesetzes, solgende, zugleich die wesentlichen Admini- 
strativ-Vorschriften enthaltende, Bestimmungen als provisorische Zoll= Ordnung gel- 
ten sollen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.