Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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dene Civil-Verdienst-Medaille zu verleihen geruht; was hiemit zur oͤffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Stuttgart den 15. December 1833. Schlaper. 
2. Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme dreier ausübenden Aerzte. 
Nach erstandener Prüfung sind die drei Candidaten der Medicin, Dr. Aled. ei 
Chir. Isaak Röder von Ulm, Dr. Med. Friedrich Schreiber von Geißlingen, und 
Lt. Wilhelm Friedrich Ludwig Weiß von Neuffen, Oberamts Nürtingen, zur Aus- 
übung der inneren Heilkunde, und der Erstere ist nach weiterer Prüfung auch zur 
Ausübung der Wundarzneikunde ermächtigt worden. 
Stuttgart den 5. December 1855. Walther. 
D) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Verfügung, die Bewilligung der Gehalte von der goldenen-Militär-Verdiensi-Medaille für die im Civil 
angestellten Unter-Offiziere und Soldaten betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
16. November 1833 gnädigst genehmigt, daß die im Civil angestellten Unter-Offsiiere 
und Soldaten, welche die goldene Militär-Verdienst-Medaille besiben, den mit derselben 
verbundenen Gehalt nunmehr auch neben der Besoldung ihres Eioildienstes zu genies- 
sen haben sollen, vorbehältlich der bei der Einsetzung der einzelnen Medaillen-Besißer zu 
nehmenden Rücksicht auf etwa bereits eingetretene freiwillige Abfindungen und auf die 
etwa vorkommenden ganz besondern Fälle, in welchen wegen eines größern Dienst-Ein- 
kommens oder aus andern Gründen die Wiederabreichung des Medaillen-Gehalts nichr 
genügend motivirt wäre. 
Da in Folge der höchsten Entschließung mit der Stände-Versammlung in dem 
Militär-Etat auch die Mittel vom 1. Juli 1835 an verabschiedet worden sind, so wer- 
den die im Eivil angestellten Unter-Ofsziere und Soldaten, welche die goldene Militär=
	        
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