Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Alle früheren Gesehe, Verordnungen und Observanzen, die mit den Bestimmungen 
des gegenwärtigen Gesetzes im Widerspruch stehen, sind hiemit ausgehoben. 
Unser Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens ist mit der 
Vollziehung dieses Gesees beauftragt. 
GcPeben, Stuttgart den 4. December 1835. 
Wilheim. 
Der provisorische Chef des Deparkements des Innern 
und des Kirchen= und Schulwesens: 
Staatorath v. Schlaper. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sckretär: 
Vellnagel.
	        
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