Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

Beilage zu S. 65655 
des Reg. Bl. v. 1855. 
Da 
18. 
Accise 
nach dem Gesetz vom 
unter Beruͤcksichtigung der inzwischen eingetretenen gesetzlichen Aent 
  
Gesetzes- 
  
  
    
   
  
   
   
   
Gegenstand. Stelle. Accise-Satz. Gegenstand. 
Abholz, (. Holz. Klotzholz, (. Holz. 
Bauholz, (. Holgz. Kohlen, (. Holz. 
Besen, (. Holg. Kunstwerke, s. Theater. 
Bier, beim Verkauf nach der Eichmah. . 7 vom Gulden Erlbs 2 kr. Leibgedinge, in Verbindung mit einem Güter 
Bierhefe, deßgl. l- deßgl. kauf, s. Guter. · 
Branntwein, beim Verkauf nach der Eichmaß. g. 7. #vom Gulden Erlös 2kr. Liqueure, beim Verkauf nach der Eichmaß 
Brennholz, (. Holz.) Lohe, s Holz. · 
Essig, beim Verkauf nach der Eichmaß 9. 7 bom Gulden Erlbs 2 kr. Lotterien, gewöhnliche. 6. 
Faßtaugen, (. Holz. . . . 
— w . 
Fässer, beim elemumt-Verel mit Gebäuden auf den Mirkten oder Kirchweihen 
W'isr e, iltn * t [arktwaaron, s. Handelswaaren. 
hicchieren .Z ugern oder astwir ben ge- . 8. vom Musikanten, mit spielenden ubren, Otgeln 
S. cciter drei Jahre alt) und andern Instrumenten 
065 Fien (von zwei s zu dreisNutzholz, s. Holz. 
Jahren) 4 fl. 30 kr.; Kub, Rind « 
··mAl·c··vo··6Woch··· M Obsimost, beim Verkauf nach der Eichmaß 
zwei Jahren) oder Farren 45 kr. — der selbst erzeugte ist unter gewisse“ 
Kalb (bis zum Alter von sech# Bedingungen actisefrei. 
ohe . duee, 1rpffäble, s. Holz. 
ammel oder af Gkr.; Bo - - 
oder Gaisen 6 kr.; Micchschwein Real-Gerechtigkeiten ’«.«·« 
Fleisch, das von Andern, als Mehgern oder Eitt 3 kr.; Lamm 3 kr.; Kizlen 2 kr. Reife, f. Holz. 
wirthen, verkauft wird. g. 8. vom Gulden Erlös “ ##r. Reifstangen, deßgl. 
Floßbolz, s. Holz. Reisach, deßgl. « 
Fremde Thiere, wenn n sie zur Schau gestelt Renten, ewige, s. Real-Gerechtigkeiten.) 
werden & 5bain Bien vom Gulden Eintrittsgeld Rinden, s. Holz. 
g. 5 b. Schanstellung in den Seraßen, täg- Schindeln, s. Holz. 
lich # fl. Schlachtvieh, (. Fleisch. 
Gaukler . H.5b.wtcSul-anzct. Schnittwaaren, (. Holz. 
Gebäude & 110. vom Kaufpreis 4 prEt. Seiltänzer, wenn sie Eintritksgeld bezichen 
Gewerbe: Gerätöscheften beim Oefumme — der Straste « , 
Verkauf mit Gebaͤuden oder andern Realitaͤten, wenn sie auf der Strastz herumzieben 
s. Gebaͤude. 
Glüͤcksbaͤfen g. 5b. staͤglich à fl. Seltenbeiten, ausgestellte 
Grundgefälle . 11. m Kaufpreis 1 prEt. Steinkohlen, s. Holz. 
Sü#er- liegende . 11.vom Kausschilling 1 prCt. Taschenspieler 
Wandelswaaren ancländischer Kaufleute, grã- i · 
mer, Hausirer und Handwe minn mit Aus- Teicbel- o 
nabme der Länder, mit welchen Zoll oder Han- Theater 
dels-Verträge bestehen, beim Verkauf auf Mart. Torf, s. Holz. 
ten, Messen oder beim Hausiren K. 4. lie zuchde gu#ê der Waaren täg-Vieeb, zum Schlachten, (. Fleisch. 
auf längere Zeit verhälmihmäßige Vorrärbe, beim Verkauf mit einem Gebäude 
Patent-Abgabe. oder andern Realitäten, s. Gebäude. 
Handlungsreisende aus Ländern, mit denen Weiden, s. Holz. 
keine besondere Handels-Vertraͤge besteben G. 5. für gn auf ein Jahr guͤltiges PatentsWein, beim Verkauf nach der Eichmaß 
Handwerksholz, s. Holz. 16 fl. — der selbst erzeugte ist unter gewissen Be, 
Hefe, Wein- und Bier-, ben Berlauf nach der dingungen frei. 
Eichmas . g. 7. vom Gulden Erloͤs 2kr. Weinhefe, beim Verkauf nach der Eichmaß 
Holz, alles ohne Umerschicd, es mag euf dem « Weinmost, ebenso 
Stamm oder gehauen verkaufr werden & . wvom Gulden Erlês (nach dem Markt- 
Holzkoblen, (. Holz. 
  
— der selbst erzeugte 7 unter gewisie 
preis, also ohne Abzug des Hauer- Veringungen frei. 
und Fubrlohns) 1 kr.2 
  
 
	        
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