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den bisherigen Kasernen-Verwalter Ziegler in Stuttgart wegen vorge'uͤckten
Alters auf seine Bitte dieser Stelle enthoben, und denselben, unter Vorbehalt seines
Titels und Rangs, in die Kanzlei des Kriegs-Ministeriums versetzt, auch
die dadurch erledigte Kasernen-Verwaltung dem eisherigen Zeugschreiber Kreußer
im Arsenal übertragen.
Ferner ist vermöge böchster Entschließung vom 25. v. M. der bisherige Kenzlei-
Assistent Stohrer im Priegs-Ministerium zum Regiments-Quartiermeister beim vier-
ten Infanterie-Regiment gnädigst ernannnt worden.
II. Verfügungen der Departement.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Privilegium gegen den Nachdruck einer Gesamt-Auegabe von Thr#edor Körners Schriften.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 20. d. M.
der Nicolai'schen Buchhandlung in Berlin ein Privilegium gegen den Nachdruck der
demnächst in ihrem Verlage erscheinenden Gesamt-Ausgabe von Theodor Körners
Schriften, im Auftrage der Mutter des Dichters herausgegeben von K. Streckfuf,
K. Preußischen Geheimen Ober-Regierungsrathe, auf die Dauer von sechs Jahren zu
ertheilen gnädigst geruht; was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Fe-
bruar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung he-
mit bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 21. Februar 1835. Schlaper.
b) Privilegium gegen den Nachdruck det zweiten Auflage von Möhlers Spmbelik.
Seine Königliche Majestäát haben durch höchste Entschließung vom 20. d. M.
dem Buchhändler Kupferberg zu Mainz ein Privilegium gegen den Nachdruck der
in seinem Verlage erscheinenden zweiten Auflage der Schrift:
„Mohler, D. J. A. Symbolik, oder Darsiellung der dogmatischen Gegen-
sätze der Katholilen und Protestanten, nach ihren öffentlichen Bebenmniß-
schriften,“