Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

Beutelmacher. 
Bildweber. 
Blechner. 
Bleichen, mit weniger als 1000 fl. Be- 
triebs-Capital. 
Bortenwirker, s oben unter Bandwirkern. 
Brodbäcker. " 
Brunnenmacher. 
Büchsenschäfter. 
Chaisenmacher. 
Cattundrucker. 
Commissionäre (s. Mackler). 
Darmsaitenmacher. 
Dosenmacher. 
Drathzieher, welche das Geschäft für ei- 
gene Rechnung, jedoch nicht fabrikmäßig 
betreiben. 
Feilenhauer. 
Flaschner. 
Floretweber. 
Frachtfahrer, mit 6—8 Pferden. 
Grobschmiede. 
Groß-Uhrmacher. 
Gürtler. 
Halbseidenweber. 
Hauderer, mit 6—8 Pferden. 
Hotzdreher. 
Husschmiede. 
Huthmacher. 
Ipser. 
Kaltschmiede, worunter Flaschner, Speng- 
ler und Kupferschmiede. 
Kartenmacher. 
Küser und Kübler, letztere unter der in 
der zweiten Abtheilung enthaltenen Ein- 
schränkung. 
Kupferschmiede. 
Labierer. 
Leimsieder. 
Mackler (Sensale), Commissionäre. 
Maler, welche diesen Kunstzweig nicht als 
wahre Künstler betreiben. 
Messerschmiede. 
Mehger, mit den unter den Abtheilungen 
1 und 4 für Lohnmeßger und Ochsen- 
mehger bezeichneten Ausnahmen. 
Nadler. 
Restler. 
Pastetenbäcker. 
Pudermacher. 
Rothgießer. 
Säckler. 
Sattler. 
Seifensieder. 
Sensale (s. Mackler). 
Schiffer; hiezu werden Flößer nicht ge- 
rechnet, die sich mit der Schiffführung 
beschäftigen. 
Schiffbauer. 
Schirmmacher. 
Schlosser. 
Schreiner. 
Schriftgießer. 
Schrotgießer. 
Schwefelschnitten-Fabrikanten. 
Seidenweber. 
Spengler. 
Sporer. 
Steinhauer. 
Tapeziers. 
Teppichmacher. 
Tuchmacher.
	        
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