Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Abschied  für  den  Landrat  von  Schwaben  und  Neuburg  über  dessen  Verhandlungen  für  das  Jahr  1907.
Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Königs.
Titpol!

von  Gottesz  Gnaden  Höniglicher  Prinz  von  Gayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  von  Schwaben  und  Neuburg  in  seinen
Sitzungen  vom  5.  bis  22.  November  1906  und  vom  18.  und  19.  April  1907  gepflogenen
Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen,  und  erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds  für
das  Jahr  1905.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1905
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1907.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  Schwaben  und  Neuburg  beträgt  für
das  Jahr  1907:  4893337  +  89  J,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  48  933  A  374
sich  berechnet.
III.

Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1907.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.
Auf  die  vom  Landrate  bei  Prüfung  des  Voranschlages  gestellten  Anträge  und  gefaßten
Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung:

1.  Zu  den  Beschlüssen  des  Landrats  wegen  Übernahme  der  durch  die  Einnahmen  des
Kreisvereins  nicht  gedeckten  Aufwendungen  für  die  erhöhte  Unterstützung  der  Hinterbliebenen