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Die Theorie des gemeinen deutschen und des wuͤrttembergischen Straf-Prozesses
nach Martins Lehrbech (Ste Aufl.) wöchentlich fünfmal von 4—5 Uhr D. Huck.
Zu Eraminatorien über das rdmische Recht erbietet sich derselbe.
Staats= und Privat-Cameralrecht, s. Staatswirthschaft.
Zugleich wird bemerkt, daß Prof. D. Scheurlen, nach dem Auftrage der Juri-
sten-Fakultär, im nächsten Winterhalbjahr Vorlesungen über das gemeine deutsche
und württembergische Strafrecht halten wird.
H. Heilkunde.
Anatomie des Menschen wird in der Stunde von 6—7 Uhr Prof. D. Baur
vortragen.
Phosiologie mit Versuchen trägt Prof. D. Rapp in der Stunde von 9—I# Ubr
fünfmal in der Woche vor.
Allgemeine Pathologie oder den ersten Theil der speciellen Therapie
liest Prof. D. F. v. Gmelin von 7—8 Uhr fünfmal in der Woche.
Semiotik und Diagnostik wird Prof. D. H. Autenrieth in der Stunde
von 4—5 Uhr lehren.
Nach Verlangen wird derselbe auch Pathologie oder Torikologie von 8—9 Uhr
lesen.
Allgemeine Pathologic in wöchentlichen fünf Stunden bietet an D. Elsäßer.
Den Rest des zweiten Theils der Nosologie wird Kanzler D. v. Autenrieth
nach Beendigung des Landtags und hierauf gerichtliche Medicin vortragen.
Zu Vorlesungen über Psychiatrie erbietet sich Prof. D. v. Eschenmaper.
Psychiatrie erbietet sich gleichfalls D. Leube zu lesen.
Den zweiten Theil der speciellen Chirurgie (samt Augenheilkunde) wird Prof.
D. Riebe vortragen.
Zu Vorlesungen über Augenheilkunde und Physiologie des Sehorgans mit
Versuchen wöchentlich drei bis vier Stunden ist D. Elsäßer bereit.
Die Receptirkunst wöchentlich in drei erst näher zu bestimmenden Stunden er-
bietet sich Prof. D. v. Gmelin vorzutragen.
Geburtshülfe in woöchentlichen fünf bis sechs Stunden erbietet sich Prof. D.
v. Gärtner vorzutragen.