Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Zu Vorlesungen uͤber chirurgische Heilmittellehre, gerichtliche Chirur- 
gie und Geburtshuͤlfe in drei Stunden der Woche ist derselbe bereit. 
Medicinisch-chirurgische Heilmittellehre ist auch D. Weber bereit, 
vorzutragen. 
Zu Vor esungen uͤber das nervoͤse und hektische Fieber erbietet sich D. Majer. 
Die Clinik der innerlichen Krankheiten wird Prof. D. F. v. Gmelin 
von 11—11 Uhr fortseßen. 
Die chirurgisch-geburtshülfliche Elinik ebenso Prof. D. Nieke von 
10—11 Ulr. 
Zu Jepetitionen über Chirurgie und Geburtshülfe erbietet sich Prof. D. 
v. Gärtner. 
Meticinische Examinatorien wird D. Weber fortsehen. 
Dieelben ist auch D. Elsáäßer zu geben bereit. 
I. Staatswirthschaft. 
En:yklopädie der Staatswissenschaften (vorzüglich allgemeines Staats- 
recht, Pelitik und Völkerrecht) trägt Prof. DO. Mohl in fünf Stunden der Woche 
von 9—11 Uhr vor. 
Encyklopädie der ökonomisch-politischen Wissenschaften wird Prof. 
D. v. Fulda nach seinen Grundsähen (2te Ausg.) fünfmal in der Woche von 9—10 Uhr 
vortragen. 
Encyklopädie der Forstwissenschaft nach seinem Sostem (Tüb. bei Laupp, 
1324) trägt Prof. D. Widenmann fünfmal in der Woche von 8—9 Uhr vor. 
Finanzwissenschaft wird Prof. D. v. Fulda nach seinem Handbuch (Tüb. 
1327) fünf Stunden in der Woche von 11—12 Uhr vortragen. 
Staats- und Privat-Cameralrecht lehrt Prof. D. Mohl in fünf Stunden 
der Woche von 5—6 Uhr Nachmittags. 
Specielle Technologie wird Prof. D. Poppe nach seinem Lehrbuch (Stuttg. 
u. Tüb. 1819) fünfmal in der Woche von 10—11 Uhr vortragen. 
Zu einer Vorlesung über die Geschichte der Erfindungen in drei Stunden 
der Woche erbietet sich derselbe.
	        
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