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8) Carl Richter, Sohn des Doktors der Medicin in Heidenheim,
9) Gortlob Friedrich Rühle, Sohn des Stadtraths in Cannstadr,
10) Gustav Adolph Schönleber, Sohn des Registrators in Stuttgart,
11) Puul Trirschler, Sohn des Oberamis-Arztes in Cannstadt,
12) Carl Uhland, Sohn des Oberamts-Arztes in Ludwigsburg.
VI. Zum Studium der höheren Chirurgie:
Alois Moosbrugger, Sohn des Vürgers in Unlingen.
VII. Zum Studium der Sraats- und Cameralwissenschaft:
1) Gustav Beuerlein, Sohn des Domainenraths in Oehringen,
2) Adolph Fecht, Sohn des Schullehrers in Oehringen,
5) Gustav Griesinger, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Gülrstein.
VIII. Zum Studium der Philosophie:
Johann Philipp Großmann, Sohn des Schullehrers in Altensteig.
Stuttgart den 11. März 1833. Flart.
B) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
a) Erneuerung der Vorschriften hinsichtlich der Holz-Abgaben aus Staatswaldungen.
Durch mehrere Beschwerden über willkührliches Verfahren bel den Holz-Abgaben
aus Staatswaldungen sieht man sich veranlaßt, den K. Forstdienern die dießfälligen
Vorschriften zur genauen Nachachtung in Erinnerung zu bringen.
Was nämlich die Grundsähe zu Vertheilung des in Staarswaldungen erhauenen
Holzes betrifst, so ist, nach F. 25 der Instruktion für die Oberfdrster, „zuerst auf die
Leistung von Gerechtigkeitsholz-Abgaben, sodann auf die Abreichung des erforderlichen
Besoldungsholzes und des herrschaftlichen Oekonomieholzes Bedacht zu nehmen.“
„Von dem hiernach bleibenden Ueberschusse sind zunächst die Bau= und Werkhelz-
Bedürfnisse, dann aber die örtlichen Brennholz-Bedürfnisse zu bestreiten.“
„Unter den Leßtern erscheinen die Forderungen für den häuslichen Bedarf als die
allgemeinsten und wichtigsien, und sie erheischen auch vor Allen Berücksichtigung. Un-