Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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mittelbar darauf folgen die Erfordernisse fuͤr die Versorgung der Holzgaͤrten, der Gar- 
nisonen und der K. Werke.“ 
„Nur nach Befriedigung dieser Bedürfnisse werden bei weiterem Holz-Vorrath 
die Anforderungen einzelner Staatsbürger für den Betrieb ihrer Gewerbe berucksich- 
tigt und nach dem Verhältniß der Concurrenz, des Vorraths und Bedarfs befriedigt.“ 
Zugleich werden die Behörden hiemirt angewiesen: 
1) bei den Aufnahmen des Holzbedarfs der Gemeinden und Privaten, welche jähr- 
lich für jedes Revier an einem günstig gelegenen Orte desselben, unter Veizie- 
hung der betreffenden Orts-Vorsteher, um über die zu berücksichtigenden Ver- 
hältnisse Auskunft zu erhalten, vorzunehmen sind, zunächst zu erwägen, ob der 
Fordernde etwa seinen Bedarf aus eigenen Waldungen beziehen, oder sonst 
leichter erhalten, mithin, zumal bei Unzulänglichkeit des Holzvorraths zu Be- 
streitung der gemachten Anforderuugen, abgewiesen werden könne; 
es soviel mglich dahin einzuleiten, daß die Gemeinde-Vorsteher das für die 
Orts-Angehbrigen bestimmte Brennholz gegen Bezahlung im Ganzen überneh- 
men, und die Vertheilung an die Gemeindeglieder, mit deren Verhältnissen sie 
am genauesten bebannt seyn müssen, besorgen; 
5) wenn auch eine solche Abgabe im Ganzen nicht zu bewerkstelligen wäre, gleich= 
wohl sich zu vergewissern, daß bei der von den Revierförstern zu entwersenden 
Vertheilung des Holzes die Bedürfnisse der Einzelnen, so weit dieses unbescha- 
det des §&. 11 der Instruktion der Förster wegen der Zahlungsfähigkeit der 
Holzkäufer geschehen kann, gebörig berücksichtigt werden. 
Ueberhaupt sind Klagen über Willkührlichkeiren oder Begünstigungen, welche den 
Forstdienern hiemit bei strenger Ahndung untersagt werden, von den Forstämtern so- 
fort zu untersuchen, und nach Gestalt der Sache von diesen entweder selbst zu rügen, 
oder höheren Orts zur weitern Einleitung anzuzeigen. 
Stuttgart den 8. März 1833. Herdegen. 
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1I.) Termine für die Prüfungen der Dienst-Candidaten im Finanz-Departement und der Candidaten für 
d4. Muchhrit Erir 
99 uuen. 
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Von Seiten des Departements der Finanzen wird Donnerstag den 2. Mai eine
	        
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