Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Prüfung der Dienst-Candidaten, und Donnerstag den 9. Mai eine Prüfung der Can- 
didaten für Cameralamts-Vuchhalter-Stellen vorgenommen werden. Die Bewerber um 
Zulassung zu diesen Prüfungen haben sich, wofern es nicht bereits geschehen ist, spaͤte- 
stens bis zum 15. April d. J. schriftlich an das Finanz-Ministerium zu wenden, und 
ihren Eingaben neben einem vollständigen Nationale die Zeugnisse über ihre Bildungs- 
Laufbahn und bisherigen Dienstleistungen, so wie über sittliches Betragen beizuschließen. 
Die Zugelassenen werden durch besondere Schreiben der Prüfungs-Commissarien einbe- 
rufen werden. 
Stuttgart den 16. März 1335. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch die anderwärtige Anstellung des Oberamts-Richters Schmid ißst die in 
der zweiten Besoldungsklasse stehende Oberamts-Richtersstelle zu Kirchheim in Erle- 
digung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Gerichrshofe in Ulm zu melden. 
2) Durch die Pensionirung des Cameral-Verwalters, Hofraths Erbe in Heil- 
bronn ist das in der zweiten Besoldungsklasse siehende Cameralamt daselbst in Erle- 
digung gekommen. Die Bewerber um dasselbe haben sich innerhalb vier Wochen bei 
der Finanzkammer in Ludwigsburg vorschriftmäßig zu melden. 
5) Durch Todeofall ist bei der Regierung des Jaxt-Kreises eine Rathsstelle mit 
einem normalmäßigen Gehalte Lon 1500 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber 
um dieselbe haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der genannten Kreisregie- 
rung vorschriftmäßig einzureichen. 
4) Mit der erledigten Srelle eines Inspektors des Catasterbureau sind die Rechte 
eines Collegial-Expeditors und 800 fl. Besoldung verbunden. Die Bewerber um dieselbe 
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem Steuer-Collegium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die mit 240 fl. Besoldung verbundene Forsiwarthstelle in 
Sindelfingen haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Reckar-Krei- 
ses vorschriftmäßig zu melden.
	        
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