Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Sedann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 25. d. M. den 
Geschäftsträger am päbstlichen Hose, Legationsrath Gremp v. Freudenstein, zum 
K. Kammerherrn gnädigst zu ernennen geruht. 
Die patronatische Nomination des Pfarrverwesers Schleißing zu Anhausen, 
Dekanats Hall, auf die evangelische Pfarrei Neubronn, Dekanats Weikersheim, ist den 
22. d. M. bestätigt worden. 
* 
Ul. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
1) Verfügung, betreffend die Vernahme einer neuen Wahl der Abgcordneten zur zweiten Kammer der 
Stände-Versammlung. 
Nachdem die am 15. Januar d. J. eröffnete Stände-Versammlung durch die K. Ver- 
ordnung vom 22. d. M. aufgelöst worden ist, so wird nach höchstem Befehl Seiner 
Königlichen Majesiät vom heutigen Tage eine neue Wahl derjenigen Mitglieder 
der zweiten Kammer der Stände-Versammlung, welche nicht Amtshalber Sit und 
Stimme in dieser Kammer haben, hiedurch angeordner. 
Die zur Vollziehung dieser Anordnung berufenen Behbrden werden dießfalls auf 
die 9#. 155—15“ der Verfassungs-Urkunde und die Instruktionen vom 6. und 12. De- 
cember 1319 (Reg. Bl. S. 300—866, 879—883) und vom 15. November 1831 
(Reg.Bl. S. 576—531) verwiesen. 
Die Vorstände der Kreis-Regierungen haben das der Instruktion vom 15. No- 
vember 1831 angehängte Verzeichniß der- stimmberechtigten Ritterguts-Besitzer, jeder, 
so weit es seinen Kreis betrifft, durch den Nachtrag der seitdem eingetretenen Veran- 
derungen auf den jetzigen Zeirpunkt richtig zu stellen. 
Da es zufolge amtlicher Erfahrung bisher nicht selten vorgekommen ist, daß bei 
Abgeordneten-Wahlen, insbesondere bei denen der Oberamts-Bezirke, Wahlstimmen 
unter dem angenommenen Namen berechtigter Wahlmänner von Unberechtigten abge- 
geben, oder von wirklichen Wahlmännern Stimmzettel überreicht wurden, auf welchen
	        
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