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Sedann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 25. d. M. den
Geschäftsträger am päbstlichen Hose, Legationsrath Gremp v. Freudenstein, zum
K. Kammerherrn gnädigst zu ernennen geruht.
Die patronatische Nomination des Pfarrverwesers Schleißing zu Anhausen,
Dekanats Hall, auf die evangelische Pfarrei Neubronn, Dekanats Weikersheim, ist den
22. d. M. bestätigt worden.
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Ul. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
1) Verfügung, betreffend die Vernahme einer neuen Wahl der Abgcordneten zur zweiten Kammer der
Stände-Versammlung.
Nachdem die am 15. Januar d. J. eröffnete Stände-Versammlung durch die K. Ver-
ordnung vom 22. d. M. aufgelöst worden ist, so wird nach höchstem Befehl Seiner
Königlichen Majesiät vom heutigen Tage eine neue Wahl derjenigen Mitglieder
der zweiten Kammer der Stände-Versammlung, welche nicht Amtshalber Sit und
Stimme in dieser Kammer haben, hiedurch angeordner.
Die zur Vollziehung dieser Anordnung berufenen Behbrden werden dießfalls auf
die 9#. 155—15“ der Verfassungs-Urkunde und die Instruktionen vom 6. und 12. De-
cember 1319 (Reg. Bl. S. 300—866, 879—883) und vom 15. November 1831
(Reg.Bl. S. 576—531) verwiesen.
Die Vorstände der Kreis-Regierungen haben das der Instruktion vom 15. No-
vember 1831 angehängte Verzeichniß der- stimmberechtigten Ritterguts-Besitzer, jeder,
so weit es seinen Kreis betrifft, durch den Nachtrag der seitdem eingetretenen Veran-
derungen auf den jetzigen Zeirpunkt richtig zu stellen.
Da es zufolge amtlicher Erfahrung bisher nicht selten vorgekommen ist, daß bei
Abgeordneten-Wahlen, insbesondere bei denen der Oberamts-Bezirke, Wahlstimmen
unter dem angenommenen Namen berechtigter Wahlmänner von Unberechtigten abge-
geben, oder von wirklichen Wahlmännern Stimmzettel überreicht wurden, auf welchen