Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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die erledigte evangelische Pfarrei Guͤndelbach, Dekanats Knittlingen, dem Pfarrer 
Hauff in Haͤfnerhaslach, Dekanats Brackenheim, und 
die erledigte evangelische Pfarrei Steinenbronn, Dekanats Stuttgart, dem Pfarrer 
Roos in Oßweil, Dekanats Ludwigsburg, guädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Die Aufsiellung eines verpflichteten Dellmetschers für die Uebersetzung von Urkunden, die in dänischer 
oder schwedischer Sprache abgesaßt sind, betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 21. 
d. M. den Registrator bei dem K. Ministerium der auswärtigen Angelegenhei- 
ten, Legationsrath Sigel, als Dollmetscher für die bei den Gerichten des Königreichs 
einkommenden, in dänischer oder schwedischer Sprache abgefaßten Urkunden auszustellen 
geruhr; was hiemir, unter Bezugnahme auf die Minisierial-Verfügung vom 30. Jannar 
1322 (Reg.Blatt, S. 100), zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 22. März 1355. Schwab. 
B) Des Departments des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegien gegen den Nachdruck der beiden Werke: 1) Ausführliche Vokks-Gewerbslebre, oder allge- 
meine und besondere Technelegie 2c. von I). Poppe, und 2) Allgemeine Erddeschreidung für Schulen, 
ein Leitfaden für Lehrer und Lernende, von K. F. Vellr. Hoffmann. 
Seine Königliche Majestär haben vermöge höchster Entschließung vom 20. 
d. M. dem Buchhändler Carl Hoffmann zu Stuttgart ein Privilegium gegen den 
Nachdruck der in seinem Verlage erscheinenden beiden Werke: 
1) Ausführliche Volks-Gewerbslehre, oder allgemeine und besondere Technologie 
2c. von D. Poppe, und
	        
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