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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene Gerichts-Aktuariat in Rür-
tingen werden aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in
Tübingen zu melden.
2) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene Aktuariat bei dem Ober-
amts-Gericht Wangen werden aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem Königl.
Gerichtshofe in Ulm sich zu melden.
5) Mit der erledigten evangelischen Pfarrei Sehbingen, Dekanats Alpeck, ist
das eine halbe Stunde entfernte Filial Nerenstetten verbunden, in welchem der Pfar-
rer jeden Sonn= und Feiertag Morgens zu predigen und alle drei Wochen Catechisa-
rion, viermal jährlich Communion zu halten und alle Casualien zu verrichten hat.
Der Mutterort zählt 595, das Filial 123 Pfarrgenossen. Das Dienst-Einkommen ist
auf 1045 fl. in Sportelpreisen berechnet. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wo-
chen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
4) Da auf die frühere Einladung zur Meldung um die erledigte evangelische
Pfarrei Hegenlohe, Dekanats Schorndorf, nur zwei zur Bewerbung um einen
Dienst zweiter Elasse berufene Bewerber sich eingefunden haben und zum Behufe des
Vorschlages Mehrerer eine orößere Conkurrenz gewünscht wird, so wird unter Be-
ziehung auf Nr. 34 des Regierungsblatts vom vorigen Jahre, worin die Verhält-
nisse der erwähnten Pfarrstelle angegeben sind, der Aufruf zur Bewerbung hiemit
erneuert, und zu Einreichung der Vittschrifsten bei dem evangelischen Confsistorium eine
Frist von vier Wochen anberaumt.
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Stadtpfarrei Mökmühl, Deka-
nats Neuenstadt, welche 1556 Pfarrgenossen zählt, und mit einem auf 675 fl. nach
Sportelpreisen berechneten Einkommen verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen
bei dem evangelischen Consistorium der Vorschrift gemäß zu melden.
6) Die Bewerber um das erledigte Kameralamt Ochsenhausen, womit die Be-
soldung erster Elasse verbunden ist, haben sich bei der Finanzkammer des Donaukrei-
ses — und jene um die, mit der Normal-Besoldung von 300 fl. verbundene Assessorsstelle
bei der Finanzkammer des Schwarzwald-Kreises, bei leßterer Collegialstelle binnen
vier Wochen vorschriftmäßig zu melden. "