Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Bewilligungen auf mehrere Jahre: 
a) Beitraͤge zu Haltung eines Pfarrgehälfen, an 
38 Geistliche 12,6 fl. 23kr. 
b) Jährliche Zulagen, an 14 Geistlichee 100753 fl. 56kr. 
c) Beiträge zu Ruhegehalten, an 5 Geistliche 530 fl. 27kr. 
56, 34 0 fl. 27kr. 
Summe der Ausgabe 
— . 6,126 fl. Skr. 
Rest an der Einnahme 
— — 105 fl. 15kr., die dem Grundstock heimfallen. 
Stuttgart den 10. Februar 1835. 
Fär den Vorstand: 
Flatt. 
5. Des katholischen Kirchenraths. 
Bekanntmachung, die Anstellungs-Pruͤfung der katholischen Geistlichen fuͤr Kirchendienste betreffend. 
Im Jahre 1835 werden zwei Dienstprüfungen der katholischen Geistlichen fuͤr An- 
stellung auf Kirchenstellen dahier Statt finden, wobei diejenigen erscheinen können, 
welche im Jahre 1832 oder früher die Priesterweihe erhielten. Die erste dieser Prü- 
fungen wird am 5. Mai und an den folgenden Tagen gehalten werden; für die zweite, 
wahrscheinlich im Monat Oktober abzuhaltende Dienstprüfung werden die Tage später 
bekannt gemacht werden. 
Diejenigen Candidaten, welche zu diesen Prüfungen zugelassen zu werden wünschen, 
haben sich spätestens bis zum 28. März d. J. bei dem katholischen Kirchenrath schrift- 
lich zu melden, und jedenfalls noch vor dem 5. Mai über den Besiß eines Bürger- 
oder Beisihrechts durch oberamtlich beglaubigte Urkunden auszuweisen. 
Wer es vorziehr, nicht bei der ersten dießjöhrigen Prüfung zu erscheinen, hat 
dieses in seiner Meldung anzugeben. 
Diejenigen, welche hierauf nicht durch einen besonderen Erlaß beschieden und für 
die zweite Prüfung vorbehalten werden, haben sich am Dienstag den 5. Mai Morgens 
7 Uhr in der Kanzlei des katholischen Kirchenraths einzufinden. 
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