Contents : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

5.  Caepifel.

Teidliches  Einvernehmen.

Die  auf  Grund  des  Gasteiner  Vertrags  angeordnete
Verwaltung  Schleswigs  und  Holsteins  entwickelte  sich  vom
ersten  Augenblicke  an  in  charakteristischer  Weise.

Schon  in  den  letzten  Tagen  des  August  kam  General
Manteuffel  in  Kiel  an,  um  die  bisher  preußische  Garnison
der  Stadt,  sowie  den  Kriegshafen  nebst  dessen  preußischer
Besatzung  zu  besichtigen.  Er  wurde  gleich  zu  Anfang  mit
einer  kleinen  Probe  der  bisherigen  Zustände  empfangen.  In
Kiel  sollte  künftig  zwar  der  Hafen  preußische,  die  Stadt  aber
österreichische  Garnison  bekommen.  Für  den  Einzug  der
Kaiserlichen  bereitete  nun  die  Augustenburger  Partei  dort
große  Ovationen  als  Ausdruck  der  Freude  über  den  bevorstehenden
  Abmarsch  der  Preußen  vor.  Die  gleichgesinnten
Ständemitglieder  wollten  in  der  Universität,  dicht  neben
Manteuffel's  damaliger  Schloßwache,  eine  öffentliche  Versammlung
  halten,  und  hatten  dazu  die  Genehmigung  der
Landesregierung  erwirkt.  Der  General  aber  fuhr  ungesäumt
nach  Schleswig  und  faßte  Herrn  von  Halbhuber  mit  etwas
derbem  Griffe  an.  Er  forderte  das  sofortige  Verbot  der