Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Den ersten Theil derselben, nach Wening-Ingenheim (Lehrbuch des ge- 
meinen Civil-Rechts, vierte Ausgabe), täglich von 9—10 und 11—12 Uhr, Prof. Dr. Lang. 
Den zweiten Theil derselben, in wöchentlichen 8 Stunden, Morgens von 
9—10 und zweimal Nachmittags von 5—6 Uhr Prof. Dr. Maper. 
Das deutsche Privat-Recht, nach seinem Grundrisse, zweite Auflage, unter 
Zuziehung von Mittermaier's Grundsäten, wöchentlich sechsmal von 10—11 Uhr, 
Prof. Dr. Michaelis. 
Dasselbe mit Einschluß des gemeinen und Württembergischen Lehn- Handels- 
und Wechsel-Rechts, nach Eichhorns Einleitung, dritte Auflage, täglich von 7—8 und 
zweimal wöchentlich von 4—5 Uhr, Privatdocent Dr. Huck. 
Gemeines und württembergisches Lehnrecht, nach Eichhorn, dreimal 
wöchentlich von 5—5 Uhr, Prof. Dr. Reyscher. 
Das Deutsche und das Württembergische Staaterecht nach eigenem Plane, 
unter Benüßung seines corpus juris publicj, Tüb. 1825, sechsmal von 8—9 Uhr, 
Prof. D. Michaelis. 
Württembergisches Prioatrecht, unter Zuziehung von Weishaars Hand- 
buch, sechsmal von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Reyscher. 
Staats= und Privat -Kameral-Recht wird Prof. Dr. R. Mohl im 
künftigen Winter-Semester lesen. 
Das gemeine deutsche und württembergische Kirchenrecht der Katho- 
liken und Protestanten, nach seinem Grundrisse und unter Zuziehung von Eich- 
horns Kirchenrecht, fünfmal wöchentlich von 7—8 Uhr, Prof. Dr. Scheurlen. 
Die Theorie des gemeinen deutschen und des württembergischen Civil-Prozesses, 
nach Martins Lehrbuch (eilfte Auflage), dem vierten Edicte und den übrigen würt- 
tembergischen Prozeß-Gesehen, fünfmal wöchentlich von 4—5 Uhr und Donnerstags in 
einer Morgenstunde, Prof. Dr. Michaelis. 
(Prof. Dr. Scheurlen wird seine Vorlesungen über den Eivil-Prozeß erst im 
nächsten Winter-Semester nach seinem bis dahin erscheinenden Lehrbuche des gemeinen 
deutschen und württembergischen Eivil= Prozesses „c. halten.) 
Die Theorie des gemeinen deutschen und des württembergischen Criminal-Pro- 
zesses lehrt, unter Zuziehung von Martins Lehrbuch, dritte Ausgabe, fünfmal wöchent- 
lich von 10—11 Uhr, Prof. Dr. Scheurlen. 
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