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I. Staatswirthschaft.
Encyklopäbie der Staatswissenschaften (besonders allgemeines Staats-
recht, Politik und Völkerrecht) wird Prof. Dr. R. Mohl in fünf wöchenrlichen
Stunden von 7—8 Uhr vortragen.
Landwirthschaftslehre trägt Prof. Dr. Widenmann, nach Geyers Lehr-
buch der Landwirthschaft (Sulzbach 1828), in sechs wöchentlichen Stunden von 4—5 Uhr
(Donnerstage von 8—9 Uhr) vor.
Spezielle Technologie wird Prof. Dr. Poppe in fünf wöchentlichen Stun-
den von 10—11 Uhr, nach seinem Lehrbuche (Stuttg. und Tüb. 1819), vortragen.
Ebenderselbe ist zu einer Vorlesung über die Geschichte der Erfindungen
in drei wöchentlichen Stunden erbötig.
Finanz-Wissenschaft wird Prof. Dr. v. Fulda in fünf wöchentlichen Stun-
den von 11—12 Uhr, nach seinem Handbuche (Tüb. 1827), vortragen.
Ebenderselbe erbietet sich zu einer Vorlesung über die Handelswissenschaft.
Hekonomische Botanik, (. Naturwissenschaften.
Kameralrecht, s. Rechtewissenschaft.
K. Uebungen in Künsten.
Unterricht im Reiten gibt Stallmeister v. Hermann.
Tanzen lehrt der neu zu ernennende Tanzmeister.
Mustikdirektor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Mufik.
Nach der zwischen den Zeichnungslehrern Dörr und Helwig bestehenden Ueber-
einkunft leitet der Erstere in diesem Semester die Uebungen im Zeichnungs-Institute,
Donnerstags von 8—12 Uhr und Sonntags von 101—12 Uhr. Beide find zu Er,
theilung von Privat-Unterricht im Zeichnen und Malen bereit.
Fechtmeister Kastropp gibt Privatunterricht im Fechten.
Institute.
Das Lesezi mmer der Bibliothek ist (Sonn= und Feierrage ausgenommen)
alle Tage von 1—4 Uhr Nachmittags offen. Die Studirenden erhalten gegen Eaution
von einem Professor oder Fakultätslehrer vier Werke auf einmal nach Hause auf
vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen müssen, und wenn kein
anderer sie will, wieder entlehnen können. Der große Bibliotheksaal wird für