Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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5) der Referendar Märklin dem Oberamtegerichte Urach; 
40 — — Mittler dem Eriminglamte Stuttgart; 
5) — — Rimelin dem Oberamtsgerichte Oehringen; 
6) — — Seeger dem Oberamtsgerichte Ulm. 
Die vorgenannten Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirksgerichten acht 
Teage nach dem Ablauf der ersten Hälfte ihres Probejahrs ihre Funktionen anzutreten, 
und von den gedachten Gerichren wird die vorschriftmäßige Anzeige von diesem Antritte 
gewärtiar. 
Stuttgart den 8. Januar 1855. Schwab. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Die Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger betreffend. 
Unter Beziehung auf die 9#. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisa- 
tion des Landjäger-Corps vom 5. Juni 1825 werden die den nachgenannten Landjäger- 
Unteroffizieren und Landjägern wegen besonderer Auszeichnur im Dienste zuerkannten 
Belohnungen hiemit öffentlich bekannt gemacht, und zwar 
1) vermöge höchster Enischließung vom 51. v. M. haben Seine Königliche 
Majestät dem Stations-Commandanten dritter Classe, Bofinger zu Riedlingen, 
die goldene Verdienst-Medaille, 
den Stationo-Commandanten zwelter Elasse Sommer zu Waldsee und Kühnle 
zu Kirchheim., so wie den Stations-Commandanten dritter EClasse Zieger zu Saulgau 
und WMaier zu Gerabronn, die silberne Verdienst-Medaille gnädigst zu verleihen 
geruht. 
2) Geld-Prämien haben erhalten: 
der Stations-Commandant erster Classe, Schneider zu Tübingen; 
die Stations-Commandanten zweiter Classe: 
Krafft zu Nagold, 
Heimburger zu Hall, 
Holzhauer zu Oehringen;
	        
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