Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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2. Der Regierung des Reckar-Kreises. 
Milde Stiftung der verstorbenen Christiaue Dorothee Elisaberhe Rappolt von Brackenheim. 
Die im Monate Oktober v. J. gestorbene ledige Christiane Dorothea Elisabetha 
Rappolt von Brackenheim, hat in ihrem Testamente vom 20. Juni 1831 den Armen 
zu Spielberg, Oberamts Brackenheim, ein Legat von zweihundert Gulden mit der 
Bestimmung vermacht, daß der Zins aus dieser Summe allfährlich unter obrigkeitlicher 
Leitung unter die Armen pflichtmäßig ausgetheilt werden solle. 
Diese Handlung wird hiemit zur ehrenden Anerkennung der wohlthärigen Absicht 
der Stifterin zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Ludwigsburg den 17. März 1855. Bähler. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Da der früher (Reg. Bl. von 1854, S. 421) ergangene Aufruf an die Bewer- 
ber um die erledigte Gerichts-Aktuarsstelle in Künzelsau nicht den erwarteten Er- 
folg gehabt hat; so werden die Competenten um gedachte Stelle wiederholt aufgefor- 
dert, sich innerhalb drei Wochen bei dem Gerichtshof in Ellwangen vorschriftmäßig 
zu melden. 
2) Die Bewerber um die bei dem Gerichtshofe zu Eßlingen in Erledigung ge- 
kommene Ober-Justizrathsstelle haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Ober-Tribunal 
zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Bergfelden, Dibcese 
Sulz, welche 910 Pfarrgenossen zaͤhlt, und deren Einkommen einschließlich einer aus 
dem geistlichen Besoldungs-Verb gsfonds bewilligten Zulage von 36 fl. auf jähr- 
liche 600 fl. in Sportelpreisen berechnet ist, haben innerhalb vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Hopfau, Dekanats Sukz, 
haben innerhalb drei Wochen bei dem Consistorium vorschriftmäßig sich zu melden; der 
Mutterort mit Neunthausen enthält 616 und das 3 Stunden entfernte Filial Dürr- 
mettsteiten mit eigener Kirche 400 Pfarrgenossen. Der Pfarrer hat in diesem Filial 
alle Casual-Gottesdienste zu besorgen, an Sonntagen, bestimmten Fest= und Feiertagen, 
 
	        
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