Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Am 24. v. M. erhielt der von dem Grafen v. Rechberg auf die katholische 
Pfarrstelle in Hohenrechberg, Oberamts und Dekanats Gmuͤnd, ernannte Pfarrer 
Huttelmaier in Ottenbach, Dekanats Eybach, die landesherrliche Bestätigung. 
II. Verfuͤgungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorsiehende Prüfung der Rechts-Cardidaten betreffend. 
Diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der im Monate Juni d. J. vorzuneh- 
menden ersten Dienstprüfung vor dem zu Tübingen niedergesehten Justiz-Prüfungs= 
Collegium (der Juristen-Fakultät) zugelassen zu werden wünschen, werden hiemit auf- 
gefordert, ihre dieFfälligen Gesuche, welche genau nach den hierüber bestehenden Vor- 
schriften eingerichtet seyn müssen, bis zum 1. Mai d. J. bei der unterzeichneten Stelle 
um so gewisser einzureichen, als im Falle der Richt-Einhaltung dieses Termins der 
Nachtheil des Ausschlusses von dieser Semester-Prüfung für die Saumigen unfehl- 
bar eintreten würde. » 
Hiebei sieht man sich veranlaßt, die Vorschriften uͤber die Vorbedingungen der Zu- 
lassung zur ersten Dienstpruͤfung und die Erfordernisse der dießfaͤlligen Gesuche, deren 
nicht genaue Beobachtung seither oͤfters wahrzunehmen gewesen, mit Nachstehendem 
zu erneuern, beziehungsweise nach Maßgabe der in Folge der Ministerial-Verfuͤgung 
vom 2. November 1855 (Reg. Bl, S. 344 f.) eingetretenen Veränderung, hinsichtlich 
der nun wegfallenden Erstehung einer von der Diensiprüfung verschiedenen Fakultäts= 
prüfung, zu ergänzen: 
1) Alle Candidaten haben in ihrer Eingabe, unter Anschluß ihres gehörig beglau- 
bigten Taufscheins im Original, ihre allgemeinen Familien-Verhältnisse und 
ihren ganzen Bildungslauf anzugeben. (Ministerial: Verfügung vom 25.086- 
tober 1818, Reg. Blatt S. 597.)
	        
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