Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend eine Aenderung in der Kameral- Bezirkse-Eintheilung. 
Durch höchste Entschließzung vom 6. d. M. ist die Zutheilung der Orte Unter- 
ensingen, vom Kameralbezirk Nellingen, und Grabensterten, vom Kameralbezirk Urach, 
zum Kameralamt Neuffen genehmigt, und dadurch der lehtere Kameralbezirk mit dem 
Oberamtsbezirk Nürtingen gleichgestellt worden; was hiedurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Stuttgart den 10. April 1835. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die widerrufliche Stelle eines Verwalters des Interkalarfonds der katholischen 
Kirchenstellen wird in Verbindung mit dem gleichfalls widerruflichen Amte eines bei 
der Kanzlei des katholischen Kirchenraths anzustellenden Hülfs-Arbeiters besetzt werden. 
Der Jahres-Gehalt für diesen Beamten besteht in 600 fl. Die Bewerber haben sich 
binnen drei Wochen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden, und sich unter Vor- 
legung von National-Listen und Sitten= und Dienstprüfungs-Zeugnissen über ihre Tüch- 
tigkeit im Rechnungsfache und zu Expeditions-Geschäften aller Art, auch darüber aus- 
zuweisen, daß sie im Stande sind, eine Caution von 1500 fl. zu stellen. 
2) Die befähigten Bewerber um die wieder zu besetzende Präzeptorsstelle in der 
Oberamtsstadt Saulgau, welche neben freier Wohnung, und ohne Einschluß des 
Schulgelds, ein Einkommen von 500 fl. gewährt, haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem Studienrathe mit den gehbrigen Belegen zu melden. 
3) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Revierförstersstelle zu Baindt, 
Forsts Weingarten, mit welcher der Gehalt ersier Elasse nebst Pferdsration verbunden 
ist, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer in Ulm vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Revierförstersstelle in Bebenhausen, mit 
welcher die Normalbesoldung zweiter Classe von 600 fl. nebst Pferdoration und Woh- 
nung verbunden ist, haben innerhalb vier Wochen bei der Finanzbammer des Schwarz= 
waldkreises vorschristmäáßig sich zu melden. 
 
	        
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