Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Nuro. 18. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Kontag den 27. April 1835. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. 4% 
Verfügungen der Departements. Verfügunq, bekreffend die bei Errichtung nicht besieigbarer 
Kamine zu beobachtenden Vorschriften. (Mit einer litbographirten Beilage.) — Verleihung der goldenen 
Verdienst. Medaille an den Schultbeißen Heim in Waldderf, Oberamts Tübingen. — Bekanntmachung 
des von dem Militär-Revisions-Gericht gefällten Erkenntenisses in der Unutersuchungssache gegen die wegen 
Hochverratbs und Menterei zu Ludwigsburg verhaftet gewesenen Offizicre und Unter-Offiziere. — Verfsü- 
gung, Durchgangs-Zoll-Erleichterungen betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
#a)Verfügung, betreffend die bei Errichtung nicht besteigbarer Kamine zu beobachtenden Vorschriften. 
(Mit einer lithographirten Beilage.) 
In Erwägung der unverkennbaren Vorzüge der nicht besteigbaren Kamine, und 
mit Rücksicht auf. das Gutachten von Sachverstaͤndigen hinsichtlich der Bedingungen, 
unker, welchen die Errichtung solcher Kamine als gefahrlos augesehen werden kann, 
wird nach Maaßgabe höchster Entschließung vom 8. d. M. verfögt:
	        
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