Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

174 
ebenfalls mit einem eisernen Thuͤrchen zu verschließende Oeffnung haben, wenn 
anders nicht das Dach einen Ausschnitt erhält, durch welchen zu der oberen 
Mündung der Rauchröhre mit Leichtigkeit zu gelangen ist. · 
7) Die Reinigung des Kamins muß in den allgemein vorgeschriebenen Zeitab- 
schnitten geschehen. 
So weit dabei die gewoͤhnlichen Werkzeuge des Kaminfegers nicht anwend- 
bar sind, oder nicht ausreichen, hat derselbe die Rauchroͤhre mittelst steinernen 
oder eisernen, buͤrstenfoͤrmig ausgeruͤsteten Kugeln oder Cylindern, odor mittelst 
Reisachbuͤndeln von der Lichtweite des Kamins entsprechendem Umfange, welche 
von der obersten Seiten-Oeffnung oder von der oberen Ausmuͤndung des Ka- 
mins und von dem Heizwinkel aus auf und niedergezogen werden, zu Kreifen. 
8) Die untadelhafte bauliche Beschaffenheit des Kamins ist sowohl von dem Ka- 
minfeger bei der Reinigung, als von der Orts= und Oberfeuerschau bei ihren 
Umgängen immer sorgfältig zu untersuchen, und zu diesem Ende von den 
einzelnen Theilen desselben durch die in jedem Stockwerk befindlichen Oeffnun- 
gen über dem Gebälk Einsicht zu nehmen, und jedes Vaugebrechen das hier 
oder anderswo Gefahr drohen könnte, unverweilt zur Abhülfe anzuzeigen. 
Stuttgart den 10. April 1855 
Schlayer. 
5) Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Heim in Walddorf, Oberamts 
Tübingen. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschlietzung vom 
15. d. M. dem Schultheißen Johann Georg Heim zu Walddorf, Oberamts Tübingen, 
in gnädigster Anerkennung seiner ausgezeichnet guten Amtsführung, die goldene Ver- 
dienst-Medaille zu verleihen gnädigst geruht. 
Diese ehrenvolle Auszeichnung eines verdienten Orts-Vorstehers wird hiedurch 
öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 16. April 1835. 
Schlaper,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.