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Durch hoͤchste Entschließung vom 22. v. M. ist in Folge der nachgesuchten Ent-
hebung den Posthalters Gapp zu Wurzach, Oberamts Leurkirch, von dem Poststall-
dienste daselbst der Uebertragung dieses Poststalldienstes an den Kaver Brandel zu
Wurzach die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden.
Die patronatische Nomination des Candidaten der Theologie, Weiß aus Kupfer-
zell, Pfarramtsverwesers in Eschelbach, Dekanats Oehringen, auf die dortige evangelische
Pfarrstelle ist den 24. v. M. bestätigt worden.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Austritt eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent v. Marchthaler in Eßlingen auf die Rechts-Praris
verzichtet hat; so wird solches hiemit zur öffenslichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 24. April 1855. Schwab.
b) Bekanntmachung des Verzeichnisses der flüchtig gewordenen Angeschuldigten und Verbrecher.
Nach den von den K. Gerichtshöfen auf den Stand des 1. Januars 1855 richtig
gestellten Verzeichnissen der flüchtigen Angeschuldigten und Verbrecher haben sich die
in der Anlage genannten Individuen, welche entweder bereits zu einer schwereren Crimi-
nal-Strafe verurtheilt, oder eines Verbrechens, wegen dessen voraussichtlich eine solche
Strafe gegen sie erkannt werden würde, in hohem Grade verdächtig sind, dem WVoll-
zuge der gegen sie gefällten Erkenntnisse, beziehungsweise der gegen sie eingeleiteten
Untersuchung durch die Flucht entzogen, und es sind gegen dieselben fruchtlos Steck-
briefe erlassen worden.
Dieses Verzeichnitß wird nun mit der allgemeinen Aufforderung zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, den etwa bekannten Aufemhaltsort der genannten Personen den
betreffenden Bezirks-Gerichten anzuzeigen.
Leßtere erhalten zugleich die Weisung, für die Beifahung und Einlieferung der
Flächtigen an das zuständige Untersuchungs-Gericht nach Kräften Sorge zu tragen.
Stuttgart den 24. April 1855. Schwab. .