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Consistorium vorschriftmaͤßig sich zu melden. Das Einkommen dieser Stelle ist zu
668 fl. in Sportelpreisen berechne:.
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Schwabbach, Dekanats
Weinsberg, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen EConsistorium vor-
schriftmäßig zu melden. Schwabbach zählt 513, das nahe gelegene Filial Siebeneich,
woselbst der Pfarrer jährlich eine Predigt zu halten hat, 205 Kirchengenossen. Außer-
dem hat der Pfarrer in dem eine halbe Stunde entfernten Dorfe Rappach, Filial von
Waldbach, jeden dritten Sonntag Nachmittags zu predigen. Das Einkommen der
Stelle berechnet sich in Sportelpreisen zu 600 fl.
3) Die katholische Pfarrei Hochdorf, Oberamts und Dekanats Saulgau, begreist
im Pfarrdorf und einem nahe gelegenen Weiler 206 Pfarrgenossen, und hat von
einem Garten, von Zehnten, Grundgefüällen, Besoldungen und Gebühren ein bestän-
diges Einkommen von 753 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschrift-
mäßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.
4) Die wieder zu besetzende katholische Pfarrei Langenschemmern, Oberamts
und Dekanats Biberach, begreift im Pfarrdorf 450, in dem eine Viertelstunde davon
entfernten Filialdorf Aushofen 374, zusammen 824 Pfarrgenossen, hat in jedem dieser
beiden Orte eine Kirche und eine Schule, und den Begräbnißpplaß für den ganzen
Pfarrsprengel zu Aufhofen. An Sonn= und Festtagen wird der vormittägige Gortes-
dienst in der Kirche zu Aufhofen, der Nachmittags-Gottesdienst aber und die Christen-
lehre in Langenschemmern gehalten. Das beständige Einkommen dieser Pfarrei be-
trägt durch alle Rubriken zusammen 602 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier
Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.
5) Durch die Pensionirung des Dr. Erbe ist die Stelle eines Oberamts-Arztes
zu Oehringen in Erledigung gekommen, mit welcher ein Gehalt von 400 fl. aus
der Staatskasse und von 100 fl aus Körperschaftskassen neben dem gewöhnlichen dop-
pelten Schreibmaterialien-Aversum und einer Pferdsration verbunden ist. Die Bewer-
ber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Jartkreises
zu melden.