Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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3. Des evangelischen Consistorium. 
Termine für die Conkursprüfung der evangelischen Schullehrer und Lehrgehülfen. 
Für die erste dießjährige Conkursprüfung der evangelischen Schullehrer und Lehr- 
gehülfen werden folgende Tage hiemit bestimmt: 
1) zur Erstehung der Dienstprüfung Montag der 18. Mai für die Schulpro-= 
visoren aus den Generalaten Ludwigsburg und Heilbronn, und Donnerstag 
der 21. Mai für die Schulprovisoren aus den übrigen Generalaten; 
2) zur Erstehung der Beförderungsprüfung für Schulmeister Samstag der 
25. Maiz; 
3) zur Erstehung der Prüfung auf Provisorate für die Schulamts-Lehr- 
linge, welche die gesehliche Lehrzeit vollendet und sich um Prüfung gemeldet 
haben, aus dem Generalat Ludwigsburg der 21. Mai, und aus dem Generalat 
Tübingen der 25. Mai, und für die Lehrlinge aus den übrigen Generalaten 
der 11. Junius d. J. 
Es haben sich demnach an den bestimmten Tagen alle diejenigen, welche sich um 
eine der bezeichneten Prüfungen gemeldet haben und nicht durch besondere Erlasse zu- 
rückgewiesen worden sind, Morgens vor 7 Uhr in der Kanzlei des evangelischen Con- 
sistoriums unfehlbar einzufinden. 
Stuttgart den 28. April 1835. 
Mohl. 
B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung gegen die Verwendung unausgetrockneten Bauholzcs.. 
Es ist von großer Wichtigkeit, daß zu den Bauten kein anderes, als vollkommen 
qgusgetrocknetes Bauholz verwendet werde, weil die Feuchtigkeit, welche in dem verbau-
	        
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