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ten Holze eingeschlossen bleibt, dasselbe zum großen Schaden der Gebäudebesiter dem
schnellen Verderben zuführt. «
Da hierauf bisher nicht immer die erforderliche Ruͤcksicht genommen worden ist; so
wird den Staats-Finanz-Behörden, besonders aber den für das Hochbauwesen angestell-
ten Baubeamten, zur Pflicht gemacht, ihr Augenmerk darauf zu richten, daß zu den
Bauten des Staats nur ausgetrocknetes, entweder geflößtes, oder in dem der Ver-
wendung vorangegangenen Jahr gefälltes Holz verwendet werde.
In Ermanglung vollkommen ausgetrockneten Bauholzes ist das beabsichtigte Bau-
wesen auf das nächste Jahr aufzuschieben, wenn aber in besonders dringenden Fällen
noch nicht vollkommen ausgetrocknetes Holz verwendet werden müßte, in dem neuen
Gebäude wenigstens das Gipsen der Wandungen und Decken, so wie das Legen der
Bden auf das nächste Jahr auszuseßen.
Nicht minder ist darauf zu sehen, daß in den Staatsgebaäuden nur wohl ausge-
trocknete Schnittwaare zur Anwendung komme.
Stuttgart den 28. April 1855.
Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die wieder zu beseßende katholische Pfarrei Mittelbiberach, Oberamts und
Dekanats Biberach, begreift im Pfarrdorf 570, in dem eine Viertelstunde davon gele-
genen Filialorte Oberdorf 353, und in einigen Weilern 69, zusammen 972 Pfarrge-
nossen, und hat von eigenen Gütern, Zehnten, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebüh-
ren ein beständiges Einkommen von 955 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wo-
chen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.
2) Zur Bewerbung um die in Nro. 14 des Regierungs-Blatts vom 50. März d. J.
ausgeschriebene katholische Pfarrstelle in Ahldorf, Dekanats Horb, mit welcher ein
beständiges Einkommen von 630 fl. verbunden ist, wird andurch ein weiterer Termin
von vier Wochen anberaumt.