Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Dienst:Erledigungen. 
1) Bei dem Eicil-Senate des Gerichtshofs zu Ulm ist eine Assessors-Stelle zu 
besezen. Die Bewerber um diesekbe werden aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Ober-Tribunal vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die katholische Pfarrei Horgenzell, Oberamts und Dekanats Ravensburg, 
mit 379 Pfarrgenossen im Pfarrweiler und in 10 andern Weilern und Hösen, welche 
von eigenen Gütern, Zehnten, Geldbesoldung und gestifteten Gebühren ein beständiges 
Einkommen von 751 fl. gewährt, und in deren Filial Winterbach, wo sich auch ein 
Begräbnißplaß befindet, je am dritten Sonntage der pfarrliche Vormittags-Gotteedienst 
und in jeder Woche an einem Werktage eine Messe zu halten ist, wird wieder beseht 
werden. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katho- 
lischen Kirchenrath zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrei Sggingen, Oberamts 
Blaubeuren und Dekanats Ulm, welche 284 Pfarrgenossen im Pfsarrort, und von 
eigenen Gütern, Zehnten, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren ein beständiges 
Einkommen von 657 fl. hat, werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem 
katholischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die katholische Pfarrei Obernau, Oberamts und Landdekanats Rottenburg, 
mit 58" Pfarrgenossen im Pfarrdorfe, wird besehbt werden. Sie gewährt von eigenen 
Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren ein be- 
ständiges Einkommen von 572 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei 
dem katholischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die wieder zu beseßende katholische Pfarrei Schwabsberg, Oberamts und 
Dekanats Ellwangen, mit 365 Pfarrgenossen in zwei Orten, hat von eigenen Götern 
Kehnten, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkom= 
men von 562 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschriftmaßig bei 
dem katholischen Kirchenrath zu melden.
	        
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