Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Wir machen nun, nach Anhoͤrung Unseres Geheimen Raths, diesen Bundestags- 
Beschluß unter Beziehung auf den F. 5 der Verfassungs-Urkunde zur allgemeinen 
Nachricht und Nachachtung mit dem Beifügen bekannt, daß Studirende, welche dem 
Art. Vlll. desselben gemäß wegen Theilnahme an burschenschaftlichen Verbindungen 
mit geschärfter Relegation bestraft werden, in Uebereinstimmung mit den bestehenden 
Vorschriften nicht zu der akademischen Schlußprüfung und zu den Dienst-Prüsungen 
zugclassen werden. 
Gegeben, Stuttgart den 26. December 1834. 
Wilhelm. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Beroldingen. 
Der provisorische Chef des Departements des Innern: 
Geheimer Rath Schlaper. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär: 
Vellnagel 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departem ents des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung eines Patents für einen nen ersundenen Dendrometer. 
Nachdem Seine Königliche Mafjestät vermöge höchster Entschließung vom 
2/1. d. M. dem Przeptorats-Verweser Michael Eble zu Saulgau das nachgesuchte 
Erfindungs-Patent für ein von demselben unter dem Namen Dendrometer dargestelltes 
Werkzeug zu Ausrechnung des Cubikinhalts und Werths der Baumstämme auf die
	        
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