Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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b) Die Preis-Aufgabe fuͤr die Schullehrer und Schulprovisoren auf das Jahr 1836 betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 1. December 1825 (Reg. Bl. S. 753) 
wird als Preisfrage für die dem katholischen Kirchenrath untergeordneten Schuklehrer 
und Schulprovisoren nachstehende Aufgabe bestimmt: 
„Welcher Lehrstoff eignet sich am besten zur stillen Selbstbeschäftigung der 
Schüler, und wie ist diese mit dem mündlichen Unterricht durch alle EClassen 
einer Elementarschule in Verbindung zu bringen, damit das Erlernte einge- 
übt und die Selbstthätigkeit angeregt werde?“ 
Die Bearbeitungen dieser Preisaufgabe müssen, wenn sie berücksichtigt werden sol- 
len, in der vorgeschriebenen Form, und bis zum 1. März 1356 bei dem katholischen 
Kirchenrath einkommen. 
Stuttgart den 26. Juni 1835. Soden. 
4. Des Studienrathe. 
Bekanntmachung, betrefsend die dießjährigen Prüfungen: 
4) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte, 
2) für die Aufnahme in das niedere cvangelische Seminar, 
5) für die Zulassung zu akademschen Studien, 
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar. 
I. Die Prüfung für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte wird am 
24. und 25. August, Montag und Dienstag, 
II. die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar 
den 1. 2. und 5. September, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 
vorgenommen werden. Dabei hat die zweite (jüngere) Jahresklasse nur an den beiden 
ersten Tagen zu erscheinen. 
III. Die Prüfung für die Universttäts-Candidaten ist auf den 9. und 10. Sep- 
tember, wozu nach Beschaffenheit der Umstände noch der Vormittag des 11. Septembers 
hinzukommen kann, bestimmt; zu derselben sind, wie biöher Livius, Kenophons Memo- 
rabilien, Platos Phädon und Eriton, mirzubringen. 
IV. Die Conkursprüfung für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar 
ist auf den 29. September und die beiden folgenden Tage festgesetzt. Zu derselben sind
	        
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