Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Tacitus, die Platonischen Dialogen, Phaͤdon, Criton, Eutiphron, Phaͤdrus, auch eine 
ebraͤische Bibel mitzubringen. 
Alle diese Pruͤfungen werden im Saal des hiesigen Gymnasiums vorgenommen, 
und nehmen jedesmal am ersten Tage Morgens sieben Uhr den Anfang. 
Die Personaltabellen für die Prüfung Nr. II., so wie die genau nach der Vor- 
schrift der Berordnung vom Jahr 1820 (Reg. Bl. S. 19) einzurichtenden Gesuche um 
Zulassung zur Pröfung der Studien-Candidaten müssen längstens am 1. August, die 
Anmeldungs= Eingaben für die Prüfung Nr. IV. aber, welche von den Seminaristen 
in Maulbronn nicht erwartet werden, am 1. September bei dem K. Studienrath ein- 
gelaufen seyn. 
Stuttgart den 25. Juni 1855. Flatt. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Auf das am 26. v. M. erfolgte Absterben des Ober-Finanzraths v. Späth 
ist bei dem K. Steuer-Collegium die Stelle eines Collegial-Assessors, verbunden mit 
einer Besoldung von 800 fl., zu beseten. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen 
bei dem Steuer-Collegium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Rewvierförsterssielle zu Hohentwiel, Forst= 
amts Rottweil, mit welcher die Besoldung dritter Elasse ohne Pferdsration verbunden 
ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises 
vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Revierförstersstelle zu Grömbach, Forstamts 
Altensteig, mit welcher die Besoldung zweiter Elasse nebst Pferdsration verbunden ist, 
haben innerhalb vier Wochen bei der Finanzbammer des Schwarzwaldkreises vorschrift- 
maͤßig sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Revisorsstelle bei der Finanz- 
kammer in Ellwangen, womit die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben sich 
innerhalb vier Wochen bei der Finanzbammer daselbst vorschriftmäßig zu melden. 
5) Durch das am 4. d. M. erfolgte Ableben des Ober-Tribunalraths Weisser 
ist eine Rathsstelle in dem Civil-Senat des obersten Gerichtshofs in Erledigung gekom- 
men. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober- 
Tribunal zu melden. *
	        
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