Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Schrist: Döllinger's Grundzäge der Physiologie, auf die Dauer von sechs Jahren 
gnädigst verliehen worden; was unter Hinweisung auf die K. Vererdnung vom 
25 Februar 1815, Privilegien gegen den Büchev-Nachdruck betreffend, hiemit zur 
Nachachtung, bekanut gemacht wird. · 
Stuttgart den 8. Juli 1835. Schlaper. 
2. Der K. Prüfungs-Commission der Candidaten der evangelischen 
Theoklogie. 
Bekanmmachung, betressend die Prüsung der Candidaten der evangelischen Thrologie. 
Diejenigen bieherigen Studirenden der evangelischen Theologie, welche diesen 
Spätsommer die Candidaten-Prüfung zu erstehen wünschen, werden unter Beziehung 
auf die in der Prüfungs-Instrukrion 96.2—7 enthaltenen Vorschrifren (Reg. Bl. von 
1829, S. 333) hiemit erinnert, ihre hierauf bezüglichen Gesuche an die betreffende Be- 
hörde noch vor dem 1. August vorschristmäßig samt den erforderlichen Belegen, soweit 
diese von denen, welche sich auswärts aufhalten, nicht bereito bei dem Abgang von der 
Universität verordnetermaßen eingereicht worden seyn sollien, gelangen zu lassen. 
Jedensalls bedürsen die Auswärtigen eines versiegelten Zeugnisses über Fleiß 
und Ausführung von dem gemeinschafzlichen Oberamte, in dessen Bezirk sie sich auf- 
bielten. 
Eingaben, welche den sestgesezten Termin versäumten, werden als nicht eingegangen 
betrachret, und solche Bittschristen, bei welchen es an wesentlichen Ersordernissen fehlt, 
können nicht berücksichtigt werden. Die innerhalb des Termins eingekommenen Gesuche, 
welche unbeantwortet bleiben, gelten als genehmigt. Die für die Prüfung anzube- 
raumenden Tage werden seiner Zeit öffentlich bekannt gemacht werden. 
Tübingen den 1. Juni 1335. Ur. Steudel.
	        
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