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monatlicher) Arbeitshausstrafe Verurtheilten in das Arbeitshaus zu Markgroͤningen
eingeliefert werden; so wird solches, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verfügun-
gen vom 11. April 1828 (Reg. Blatt S. 170) und vom 20. August 1828 (Reg. Vlatt
S. 678) zur allgemeinen Nachricht, und zur Nachachtung von Seite der betreffenden
Gerichts- und Amtsstellen hiemit bekannt gemacht.
Stuttgart den 21. Juli 1835. Schwab.
B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Privilegium gegen den Nachdruck der zweiten gäuglich umgcarbeiteten Auflage von Dr. W. Menzel'
Schiift: die deutsche Literatur.
Da der Hallberger'schen Buchhandlung zu Stuttgart durch höchstes Dekret
vom 15. d. M. ein Privilegium gegen den Nachdruck der in ihrem Verlage erscheinen-
den zweiten gänzlich umgearbeiteten Auflage von Dr. W. Menzel's Schrift: „die
deutsche Literatur,“ auf die Dauer von sechs Jahren gnddigst ertheilt worden istz so
wird solches unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privi-
legien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht.
Stuttgart den 15. Juli 1855. Schlayer.
2. Des evangelischen Consistorium.
Bestellung von Schullehrer-Conferenz-Direktoren in den Didcesen Herrenberg, Geißlingen und
Weikersheim.
Den 2. Juni 1835 wurde die durch die Beförderung des Pfarrers Burk in Thail-
fingen, Dekanats Herrenberg, auf die Stadtpfarrei Großbottwar, erledigte Stelle eines
Schullehrer-Conferenz-Direktors in gedachter Didcese, dem Pfarrer Walz in Gültstein
übertragen, und den 12. Juni 1835 wurden an die Stelle des verstorbenen Pfarrers Korn
in Stubersheim, Dekanats Geißlingen, die Pfarrer Schäffer in Stubersheim und
Denk in Stötten zu Schullehrer-Consereng-Direktoren gedachter Diöcese ernannt, sodann
den 3. Juli 1855 an die Stelle des nach Obereisesheim beförderten Pfarrers Leipprand
in Lichtel, Dekanats Weikersheim, der Pfarrer Göller in Münster mit der Leitung
der Schullehrer-Conferenzen in besagtem Dekanat-Bezirke beauftragt.
Stuttgart den 9. Juli 1835. Mohl.