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3. Des katholischen Kirchenraths.
Die dahier abzuhaltende Pruͤfung fuͤr katholische Schulprovisorate betreffend.
Alle diejenigen katholischen Schulkandidaten, welche ihren Bildungslauf in Pri-
vat-Schullehrer-Seminarien beendigt haben, und die Schulprovisorats-Prüfung erstehen
wollen, haben sich zu der
am Mittwoch den 19. August d. J. und folgenden Tag
hier stattfindenden Prüfung bis zum 5. August d. J. bei dem katholischen Kirchenrath
zu melden, und wenn hierauf keine abweisende Entschließung erfolgt, am 19. August,
Morgens 7 Uhr, auf der Canzlei dieser Stelle zu erscheinen.
Stuttgart den 7. Juli 1855. Soden.
C) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, in Betreff der Ausgleichungs Abgaben im Verkehr mit dem Großhergogthum Baden.
In Gemäßheit des Zoll-Vereinigungs-Vertrags sind im Verkehr mit dem Groß-
herzogthum Baden
a)MWüürttembergische Erzeugnisse bei dem Uebergange nach Baden keiner Ausglei-
chungsabgabe unterworfen
b) von Badischen Erzeugnissen aber bei dem Uebergange nach Württemberg
1) von geschrotetem Malz 20 kr. für das Württembergische Simri,
2) von Branntwein 5 fl. für den Württembergischen Eimer
als Ausgleichungs-Abgabe für die diesseitige Staatskasse zu erheben; was hiemit zur
Nachachtung bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 18. Juli 1855. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Präzeptors in Herrenberg, deren
Einkommen neben einer freien Amtswohnung, mit Inbegriff des Schulgeldes, auf 545 fl.
in Sportelpreisen berechnet ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Studien=
rath vorschriftmäßig zu melden. Unter dem. Einkommen befinden sich vier Eimer Wein,
deren Verwandlung in ein Geld-Aequivalent eingeleitet werden wird.