Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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b) Wohnsitz-Veränderung des Rechts-Consulenten Mai. 
Der Rechts-Consulent Mai hat seinen Wohnsis von Oberndorf nach Saulgau 
verlegt; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 10. August 1855. Schwab 
c) Wohnsitz-Veränderung des Rechts-Consulenten Schwab. 
Da der Rechts-Consulent Schwab zu Urach seinen Wohnsis nach Tübingen 
verlegt hatz so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 10. August 1835. Schwab. 
2. Des K. Gerichtshofs für den RNeckarkreis. 
Bekanntmachung, betreffend die Püsung der Notariats-Candidaten, welche in dem Neckarkreis ihren 
gesetzlichen Wohnort haben. 
Diejenigen Candidaten, welche die Prüfung im Notariatsfache zu erstehen wünschen 
und im Neckarkreis ihren gesehlichen Wohnort, auch das 2öste Jahr zurückgelegt haben, 
werden aufgefordert, ihre Meldungen, unter Nachweisung der in der Bekanntmachung 
des K. Justiz-Ministerium vom 22. Mai 1854 (Reg. Bl. v. J. 1854, S. 388) vorge- 
schriebenen Erfordernisse, innerhalb 60 Tage, von heute an gerechnet, dem Oberamts- 
oder Amtsgerichte des Bezirks, in welchem sie sich aufhalten, zu übergeben. 
Versäumung dieser Frist hat den Ausschluß von der dießjährigen Prüfung zur 
Folge. 
Die Vezirksgerichte haben die Bittschriften ohne Verzug hieher einzusenden. 
Eßlingen den 25. Juli 1835. Huber. 
B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Die Erldschung eincs Crfindungs-Patents betreffend. 
Nachdem das den Mechanikern Zimmerman und Kolb zu Anhausen, O.A. 
Heidenheim, durch höchste Entschließung vom 26. Februar 1854 (Reg. Bl. S. 234)
	        
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