Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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auf die Dauer von acht Jahren ertheilte Patent fuͤr die von ihnen erfundene Malz- 
brechmühle durch Verzicht der Patent-Inhaber vom 15. April und 15. Juli d. J. er- 
loschen ist; so wird solches in Gemäßheit des Art. 162 der allgemeinen Gewerbe- 
Ordnung hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. " 
Stuttgart den 29. Juli 1855. 
Schlaper. 
b) Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: „Würdigung der Einwürfe gegen die alttestamemtlichen 
Weissagungen 2c., von Peter Schleyer.“. 
Durch höchste Entschließung vom 5. d. M. ist dem Buchhändler Bäuerle zu 
Rottenburg ein Privilegium gegen den Nachdruck der in seinem Verlage erscheinenden 
Schrift: " . 
„Wuͤrdigung der Einwuͤrfe gegen die alttestamentlichen Weissagungen an dem 
Orakel des Jesaja uͤber den Untergang Babels, Cap. XIII. bis XIV. 23, zugleich 
ein Beitrag zur Geschichte der Chaldaͤer; von Peter Schleyer, Lehramts- 
Candidaten in Freiburg,“ 
auf die Dauer von sechs Jahren ertheilt worden; was unter Hinweisung auf die K. Ver- 
ordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, 
hiemit zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 5. August 1855. 
Schlayer. 
Bekanntmachung, betreffend die Dienstthätigkeit des K. Landjäger-Corps in dem Etatsjahre 1834—385. 
Nachstehende Uebersicht der in dem Etatsjahre 1835—35 durch die Mannschaft 
des K. Landjäger-Corps ergriffenen und eingebrachten Personen wird andurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebrachr. 
Stuttgart den 8. August 1835. 
Schlaper.
	        
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