Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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2. Der Regierung des Neckar-Kreifes. 
Unterdrückung der Druckschrift: „der König,“ Roman von Dr. Gros-Hoffinger. 
Nach dem von dem Eriminal-Senate des K. Gerichtshofs für den Reckarkreis der 
diesseitigen Stelle mitgetheilten rechtsträftigen Erkenntnisse ist der Absaß der Druck- 
schrift: „der König, Roman von Dr. Gros-Hoffinger, 2 Bände, Stuttgart, 
Friedrich Brodhag'sche Buchhandlung 1855,“ wegen der darin enthaltenen vielfachen 
Verstöße gegen die Bestimmungen der §#. 4 u. 5 des Gesebes über die Prehfreiheit 
vom 50. Januar 1817, zu unterdrücken, und der inländische Verlag desselben zu vernich- 
ten. Dieser Beschluß wird hiemit unter dem Anhange zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß nunmehr nach dem F§. 26 des Preßfreiheits-Gesehes der Verkauf eines jeden 
Exemplars dieser Schrift in das In= und Ausland zum erstenmmale mit fünfzig Reichs- 
thalern, und im Wiederholungsfalle noch härter geahndet wird, und daß ferner die 
Polizeibehörden verpflichtet sind, die ihnen zur Hand kommenden Exemplare dieses in- 
ländischen Verlags-Artikels zu vernichten. · 
Ludwigsburg den 28. Juli 1835. 
Fuͤr den Vorstand: 
Dünger. 
5. Des katholischen Kirchenrathe. 
Bekanntmachung, die Austellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchen-Dienste betreffend. 
Die in der Bekanntmachung vom 20. Februar d. J. (Reg. Bl. Nro. 10) für 
das Inhr 1855 angekündigte weitere Anstellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen 
auf Kirchenstellen wird am Dienstag den 15. Oktober d. J. Morgens 7 Uhr in der 
Kanzlei des katholischen Kirchenraths dahier beginnen. 
Hiebei haben alle Prüfungs-Candidaten zu erscheinen, welche sich im Laufe dieses 
Jahrs vorschriftmäßig gemeldet haben, und weder zu der im Mai d. J. stattgehabten 
Anstellungs-Prüfung einberufen, noch durch besonderen Erlaß abgewiesen worden sind. 
Sturtgart den 29. Juli 1855. 
Für den Vorstand: 
Schedler.
	        
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