Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Das Naturalien-Cabinet im Winter-Halbjahre jeden Donnerstag (ausge; 
nommen, wenn auf den Donnerstag ein Fest- oder Feiertag faͤllt) Nachmittags von 
2—5 Uhr. 
Das Ende der Ferien ist auf den 23. Oktober festgeseöt; am 24. Oktober wird 
die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und 
die Hauptvorlesungen werden am 26. ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf 
nach der K. Verordnung vom 26. December 1854 (Reg. Bl. S. 17) ohne besonderen 
Grund keine Immatrikulation mehr statt finden. Zum Zwecke für diese hat sich jeder 
neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der Im- 
matrikulations-Commission zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 17. August 1855 
R. Mohl. 
2. Der Behörde für die K. Thier-Arznei-Schule in Stuttgart. 
Bekanntmachung, die Ausuahme bon Zöglingen in die K. Thierarzneischule sür das nächste Schuljahr 
1835—36 betreffend. 
Mit künftigem Monat November. wird bei der hiesigen K. Thierarzneischule 
wieder ein neuer Lehrkurs beginnen, und es haben daher diejenigen, welche daran 
Theil nehmen wollen, ihre dießsallsigen Gesuche den betreffenden Oberaͤmtern in Baͤlde 
zu uͤbergeben. 
In Betreff der die Aufnahme bedingenden Erfordernisse bezieht man sich auf die 
im vorigen Jahr erschienene Bekanntmachung, Reg. Bl. S. 465. 
Damit die eingehenden Gesuche der höhern Behbrde in gehbriger Zeit zur Ent- 
scheidung vorgelegt und die zur Aufnahme bestimmten Individuen dem gemäß einberu- 
fen werden können, ersucht man die K. Oberämter, die eingehenden Gesuche im Laufe 
des künftigen Monats an die Behörde der K. Thierarzneischule einzusenden. 
Stuttgart den 15. August 1855. 
Haußmann.
	        
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