Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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C) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Bekanntmachung des Prüfungs-Termines für die Bewerber um Anfnahme in die Obfiziers-Bildungs- 
Anstalt zu Ludwigsburg. 
Diejenlgen Jünglinge, welche sich in diesem Jahre um die Aufnahme in die K. 
Ossiziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigsburg bewerben wollen, haben sich 
Donnerstag den 1. Oktober, Vormittags 8 Uhr 
in der Adjutantur des Kriegs-Ministeriums persönlich zu melden. 
Hinsichtlich der Urkunden, welche wenigstens vierzehn Tage vor jenem Termine 
an das Kriegs-Ministerium einzusenden sind, so wie hinsichtlich der Anforderungen, 
welche bei der Prüfung an die Bewerber gemacht werden sollen, wird hietnit auf das 
Regierungs-Blatt Nr. 16 vom 15. April dieses Jahrs verwiesen; wobei noch bemerkt 
wird, daß in dem ärztlichen Zeugnisse auch der Erfolg der bestandenen Schuzpoken- 
Impfung bemerkt seyn muß. · 
Stuttgart den 25. August 1835. 
Hügel. 
D) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung in Betreff des Umfangs der K. Württembergischen fürstlich Hohenlohe-Kirchberg'schen 
Forstverwaltung Kirchberg. 
Unter Beziehung auf die K. Verordnung vom 30. April 1832 (Reg. Bl. S. 127), 
in Betreff der Forstgerichtsbarkeit 2c. des Fürstlichen Hauses Hohenlohe-Neuenstein- 
Kirchberg wird nachtraglich zu dem derselben beigefügten Ortsverzeichnisse zur öffentli- 
chen Kenntniß gebracht, daß vermöge höchster Entschließungen vom 26. Januar und
	        
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